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BGH deckelt die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kündigung des Darlehen!

22.01.2016

Die vorzeitige Kündigung aus einem Darlehen zur Immobilienfinanzierung kann anders als bei einem Widerruf für Darlehensnehmer sehr teuer werden, da der Bank eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen zu steht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass Sondertilgungen bei der Berechnung kostenmindernd sein müssen.

Sondertilgungen muss die Vorfälligkeitsentschädigung mindern!

Banken dürfen keine übermäßig hohen Entschädigungen fordern, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Dienstag verkündeten Urteil, dass Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgungen kostenmindernd berücksichtigen müssen. Damit wurde in letzter Instanz ein Urteil getroffen, worüber sich Verbraucher freuen können.
Das höchste deutsche Gericht kippte mit dem Urteil eine Klausel der Sparkasse Aurich-Norden. Die Sparkassenfiliale hatte ihren Kunden in ihren Darlehensverträgen zwar Sondertilgungsrechte bei Darlehen eingeräumt. Die zinsmindernden Sondertilgungen sollten jedoch bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mit einfließen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadenersatz für eine vorzeitige Kündigung.
Die Sparkasse hatte ihre Darlehensnehmer bei Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen der vorzeitigen Darlehenstilgung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt werden. Nach Ansicht des Kreditinstituts haben die Kunden also der Bank bei vorzeitiger Kündigung die entgangenen Zinsen zu zahlen.

Sparkasse erhält durch die unzulässige Regelung eine ungültige Bereicherung!

Bereits die vorherige Instanz, das Oberlandesgericht Oldenburg, bewertete die Regelung als ungültige Bereicherung der Sparkasse. Durch die Klausel wurde ganz klar eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung eingenommen, als der Sparkasse vertraglich zusteht. Dieser Meinung schloss sich nun der BGH ebenfalls an. Das Kreditinstitut räumt ihren Kunden nämlich Sondertilgungsrechte ein und gibt dadurch Zinserwartungen auf. Dass das Sondertilgungsrecht bei der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt wird, führt zu einer Überkompensation für das Kreditinstitut.
Die Klausel wurde deshalb vom BGH für unwirksam erklärt. Diese Klausel wird auch gerne von anderen Banken genutzt.

Kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen durch Mingers & Kreuzer!

Sie haben Ihr Darlehen bereits gekündigt und eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt oder bedenken dies zu tun. Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen kostenlos und unverbindlich, um Ihnen eine Einschätzung Ihrer Situation geben zu können.
Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, kann die Vorfälligkeitsentschädigung sogar komplett zurück verlangt werden. Andernfalls sollte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung genau geprüft werden. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen beträchtlichen Geldbetrag.
Kontaktieren Sie und hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.

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