Bild: Gabe Smith/ shutterstock.com
Der siebte Tag der Woche ist der Ruhetag. Am Sonntag geht keiner arbeiten, die Kinder gehen nicht zur Schule und die Geschäfte bleiben geschlossen. Viele nutzen diesen Tag, um sich um Haushaltsaufgaben oder Reparaturen in Haus und Garten zu kümmern, zu denen sie unter der Woche nicht gekommen sind. Beachten Sie jedoch, dass aus rechtlicher Sicht für den Sonntag besondere Regeln gelten, an die Sie sich zu halten haben. Welche Besonderheiten das sind, erfahren Sie im Folgenden!
Die Bilder, die an der Wand lehnen, müssen endlich mal aufgehangen werden – und jetzt komme ich mal dazu. Das geht an jedem Tag, außer dem Sonntag. Denn grundsätzlich gilt: Heimwerken ist sonntags nur dann erlaubt, wenn nicht gebohrt, gehämmert oder geklopft wird.
Ob ich sonntags mein Auto waschen darf, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In den meisten westdeutschen Ländern müssen an diesem Tag die Autowaschanlagen per Gesetz geschlossen bleiben. In Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Schleswig-Holstein hingegen dürfen sie öffnen. In Bayern und Hessen entscheidet die Kommune.
Am Sonntag ist es verboten, den Rasen zu mähen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert zudem einen Nachbarschaftsstreit.
Es ist erlaubt, am Sonntag die Wäsche zu waschen. Auch wenn Waschmaschinen etwas lärmen können, handelt es sich um einen üblichen, geringen Geräuschpegel und ist deswegen kein Problem.
Ob das Staubsaugen erlaubt ist, hängt von der Lautstärke des Geräts ab. Neuere Modelle, die weniger als 65 Dezibel erzeugen, sind zulässig. Ältere Modelle erreichen mit bis zu 80 Dezibel eine nicht unerhebliche Lautstärke und sind deswegen vorzugsweise an Werktagen zu benutzen.
Kleinkinder und Säuglinge müssen sich nicht an Ruhezeiten halten. Ältere Kinder und Jugendliche aber schon: sie müssen sich was die Lautstärke betrifft, etwas einschränken. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie als Elternteil darauf achten, Ihr Kind zur Ruhe zu mahnen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video zum Rasenmähen am Sonntag, von Rechtsanwalt Markus Mingers selbst erklärt, könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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