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08.03.2023
März

Der Monat März bringt für Bürger etliche wichtige Änderungen mit sich. Es treten neue Gesetze in Kraft, viele Verbraucher dürfen sich sogar über mehr Geld freuen. Wie die Entlastungen für Verbraucher konkret aussehen und was es im März noch für Neuigkeiten gibt erfahren Sie hier bei uns!

Das ändert sich: Ein Überblick für März 2023

Im März gibt es unter anderem folgende Neuerungen

  • Die 200-Euro Energiepauschale
  • Zeitumstellung
  • Strom- und Gaspreisbremse
  • Das Ende weiterer Corona-Einschränkungen

Energiepauschale für Studierende

Im März soll es endlich die  Energiepauschale für Studierende geben. Die Zahlung in Höhe von 200 Euro soll ab dem 15. März beantragt werden können. Um die Energiepauschale beantragen zu können, wird ein Konto bei „BundID“ benötigt. Wann das Geld letztendlich auf den Konten der Studenten ankommt, ist derzeit jedoch noch unklar.

Am 26. März ist Zeitumstellung: Beginn der Sommerzeit

Die Sommerzeit beginnt, am 26. März. In Deutschland werden wieder die Uhren eine Stunde vorgestellt. Die Umstellung erfolgt von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr, die Nacht ist somit eine Stunde kürzer. Das Ende der Sommerzeit ist wiederum der letzte Sonntag im Oktober.

Die Strom- und Gaspreisbremse tritt zum 1. März in Kraft

Mit dem Beginn des März 2023 sollen Verbraucher durch die Strom- und Gaspreisbremse finanziell entlastet werden. Die Entlastung soll nicht nur für den Monat März, sondern auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten. Die Strom- und Gaspreisbremse deckelt hierbei den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, muss darüber hinaus den üblichen Vertragspreis des jeweiligen Versorgers zahlen. Kunden erhalten die Entlastungen automatisch über die angepasste Abschlagszahlung. Weitere Schritte sind nicht notwendig.

Das langersehnte Ende der Corona-Einschränkungen!

Ab dem 1. März 2023 entfallen die Test- und Maskenpflicht für Beschäftige und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Weiterhin gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen. Die Corona-Regelungen, die zunächst noch bis zum 7. April aufrechterhalten werden sollten, entfallen somit frühzeitig. Als Grund hierfür nennt die Bundesregierung die derzeit stabile Infektionslage. Auch die kostenlosen Bürgertests für alle ohne Symptome liefen bereits zum 28. Februar 2023 aus.

Sie haben weitere Fragen?

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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