Geradezu in jedem modernen Gerät werden inzwischen (teils höchstpersönliche) Daten gesammelt. Doch wer darf überhaupt auf diese Daten zugreifen und wer kann diese nutzen? Das war bislang ziemlich unklar. Die EU will mit ihrem sogenannten „Data Act“ nun Klarheit schaffen – doch es gibt auch reichlich Kritik.
Vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen oder auch Industrieanlagen produzieren große Mengen teils persönlicher Daten, die auch etliche Fragen zu deren Schutz aufwerfen. Ein neues Gesetz, auf das sich das EU-Parlament und die einzelnen Mitgliedstaaten einigten, soll dies regeln und vor allem auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Daten nutzbar machen.
„Dieses Datengesetz kann die Situation grundlegend verändern und dafür sorgen, dass es einen einfacheren Zugang gibt zu den nahezu unendlich zur Verfügung stehenden Datenmengen. Wir gehen davon aus, dass bis 2028 auf diese Art 270 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden können“, sagte die spanische Europaparlamentarierin Pilar del Castillo Vera, die für das Parlament die Verhandlungen geführt hatte.
Ob durch Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, Fitness Tracker oder zunehmend vernetzte Haushaltsgeräte: Auch im privaten Sektor fallen immer größere Datenmengen an. Für die Co-Vorsitzende der Unionsgruppe im EU-Parlament, Angelika Niebler, war deshalb ein entscheidender Punkt, dass private Daten nicht als reine Handelsware betrachtet werden dürfen: „Und wir konnten mit diesem Datengesetz jetzt klären, wer auf diese Daten jetzt zugreifen kann. Und wichtig ist natürlich immer gewesen, dass wir unseren hohen europäischen Datenschutz-Standard aufrechterhalten. Es geht bei dieser (geplanten) Datengesetzgebung in erster Linie um die industriellen Daten und eben nicht um die personenbezogenen Daten.“
Der sogenannte „Data Act“, wurde bereits im Februar 2022 von der EU-Kommission eingebracht und , soll unter anderem festlegen, wann Unternehmen und Privatpersonen Informationen von vernetzten Geräten erhalten und weitergeben dürfen. Am 27. November 2023 hat der Rat der Europäischen Union die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (kurz: Data Act) verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten wird der Data Act EU-weit direkt anwendbares Recht werden.
Bislang werden industrielle Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt – also beispielsweise von einem Unternehmen, das ein vernetztes Auto baut, oder dem Hersteller eines Smart-Home Gerätes. In Zukunft sollen diese Daten auch freiwillig mit Drittanbietern geteilt werden können, wodurch Verbraucher wiederum von günstigeren Ersatzteilen oder Reparaturen profitieren könnten. Massendaten von Autofahrern könnten zudem helfen, Verkehrsflüsse besser zu verstehen und zu analysieren. Gleichzeitig soll insbesondere der Wechsel von Anbietern sogenannter Cloud-Dienste vereinfacht werden. Damit wird der Wettbewerb gefördert und die Bindung an einen einzigen Dienst verhindert, gibt die EU-Kommission an.
Eine große Anzahl von Geräten, die wir alltäglich verwenden, ist inzwischen über das Internet vernetzt. Das betrifft Kaffeemaschinen, Glühbirnen, Saugroboter oder die Küchenmaschine, aber auch Fitnessarmbänder und Fernseher. Die sogenannten „Smart-Geräte“ kann man oftmals sogar über das Smartphone steuern. Sie sind regelmäßig mit dem Hersteller verbunden, etwa um den Wartungsstatus oder Updates abzurufen. Häufig sendet das Gerät dabei Informationen an eine Cloud, wo die Daten aufbereitet werden oder als Grundlage für weitere Dienstleistungen dienen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erläutert. Es geht aber nicht nur um Haushaltsgeräte, sondern auch um größere „Maschinen“ wie Flugzeuge, Autos, Windräder oder Mähdrescher.
Auf die Verbraucher kommen erst mal wohl keine konkreten Verpflichtungen zu. Es besteht vielmehr die Hoffnung, dass mit dem neuen Gesetz z.B. der Kundendienst bzw. die Reparatur bestimmter Geräte günstiger werden könnte. Verbraucherschützer sehen das Gesetz dennoch teils sehr kritisch.
Es bleibe unklar, wie Verbraucher geschützt würden, wenn sie sich für die Weitergabe der Daten entschieden. „Denn die Folgen, die das freiwillige Teilen von Daten haben könnte, sind nur schwer zu überblicken. Das könnten Unternehmen ausnutzen, um Menschen zu übervorteilen oder falsche Anreize zu setzen“, so die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop. Vor allem Unternehmen werden nun in Bezug auf Transparenz und Datenkontrolle in die Pflicht genommen. Der Data Act stellt einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit im Datenaustausch zwischen Unternehmen dar. Zwar regelt der Data Act nun auch teilweise den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das geht vielen Experten aber nicht weit genug. „Es muss insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten“, gab Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst an.
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