Bild: Lisa F. Young / shutterstock.com
Heute ist der Tag aller Schultage, die Zeugniskonferenz in NRW steht an. Hier entscheidet das Kollegium über die Zukunft einzelner Schüler — vermeintlich. Bei der Empfehlung auf dem Zeugnis scheiden sich nämlich die Geister. Eltern gegen Lehrer: Wir klären, wer am Ende entscheidet, auf welche Schule das Kind geht!
Nach der Grundschule kommt der Sprung ins Leben: Auf welche Schule soll das Kind? Die Empfehlung auf dem Zeugnis ist für viele Eltern ein rotes Tuch, denn dieser eine Satz zum schulischen Werdegang scheint zukunftsweisend. Gymnasium, Realschule, Hauptschule oder Gesamtschule — die Entscheidung wiegt schwer und ist Schwarz auf Weiß oft ein Graus für Kinder und Eltern gleichermaßen.
Am Tag der Zeugniskonferenz beantworten wir nun die Frage aller Fragen zur schulischen Zukunft: Wer hat das letzte Wort bei der Wahl der weiterführenden Schule — Lehrer oder Eltern?
Mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg erfolgt die mit Schrecken erwartete Empfehlung auf dem Zeugnis des Kindes nach vier Jahren Grundschulzeit. Es gilt:
Die Eltern bestimmen die weiterführende Schule und damit den schulischen Werdegang ihres Kindes — egal, wie der letzte Satz auf dem Zeugnis nach Lehrermeinung lautet.
Je nach Bundesland unterscheidet sich auch die Auswahl des Bildungsweges. Heißt: Kinder aus Bremen, Sachsen, Bayern oder Thüringen können nur durch einen guten Notendurchschnitt die Empfehlung für’s Gymnasium erhalten! Reichen die Noten nicht, kann u.a. in Bayern und Thüringen noch mehrtägiger Schnupperunterricht geleistet werden. Dieser qualifiziert die Kinder dann — ähnlich wie bei einem Eignungstest oder einer Aufnahmeprüfung — zum gymnasialen Bildungsweg.
Die übrigen Bundesländer sehen die Empfehlung auf dem Zeugnis auch als das, was sie per se ist, nämlich ein Rat und keine Doktrin!
Empfehlungen, die bspw. in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen werden, können von Eltern getrost ignoriert werden oder zumindest in einem Beratungsgespräch angehört werden. — In Berlin kann sogar ein Aufnahmeverfahren mit der Wunschschule angestrebt werden, ein Anrecht auf einen Platz gibt es allerdings nicht!
Zu beachten ist, dass sich eine Aufnahme bspw. auf dem Gymnasium ohne entsprechende Empfehlung u.U. als äußerst schwierig erweisen kann, sollten die Noten gänzlich vom Wunsch der Schullaufbahn abweichen!
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