Bild: Paapaya / shutterstock.com
Dieser Frage nahm sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 an, nachdem es bei einer Demonstration in Göttingen zu einem Streitfall gekommen war. Hier kontrollierte die Polizei eine Frau, welche vorher Videoaufnahmen erstellte. Doch ist das überhaupt erlaubt und darf mich die Polizei im Zweifelsfall kontrollieren?
In solchen Fällen kommt es prinzipiell darauf an, wie die Aufnahmen in der Folge genutzt werden. Finden sich diese im Internet wieder, haben die Polizisten das Recht, sich auf das Kunsturhebergesetz zu berufen. Da Polizisten in der Regel davon ausgehen, dass ein solches Video in den sozialen Medien online gestellt wird, häufen sich die Kontrollen. Liegt eine solche Absicht jedoch nicht vor, wären Fotos oder Videos der Beamten zulässig, falls der Einsatz nicht behindert wird. Inwiefern Aufnahmen einen Einfluss auf den Einsatz haben, muss im Einzelfall entschieden werden.
Fertigt allerdings die Polizei Videos an, haben Demonstranten nicht die gleichen Rechte. „Da die Polizei als staatliche Behörde eine ihr gesetzlich übertragene Aufgabe wahrnimmt, verfügt sie über spezifische Mittel und Befugnisse, die Privaten nicht zu Gebote stehen.“, so das Bundesverfassungsgericht.
Laut dem Bundesverfassungsgericht müssen derartige Kontrollen in jedem Fall begründet sein: „Fertigen Versammlungsteilnehmer, die von der Polizei gefilmt oder videografiert werden, ihrerseits Ton- und Bildaufnahmen von den eingesetzten Beamten an, kann nicht ohne nähere Begründung von einem zu erwartenden Verstoß gegen Paragraf 33, Absatz 1 Kunsturhebergesetz und damit von einer konkreten Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut ausgegangen werden.“
Zunächst müssen das Beamten prüfen, wofür die Aufnahmen verwendet werden. Dienen die Videos der Beweissicherung aufgrund drohender Rechtsstreitigkeiten, ist eine Kontrolle nicht zulässig, da es sich ansonsten um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.