Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Jeder Quadratmeter zählt: BGH-Urteil interessant für Mieter
20.11.2015
YouTube und Co: Wann lauern rechtliche Gefahren beim Einbetten (Embedding) von Videos und wie kann man sich selber davor schützen?
21.11.2015

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei an Messeständen geschlossenen Kaufverträgen

20.11.2015
Der Verbraucher besitzt ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312 g BGB i.V.m. § 355 BGB bei allen mit einem Unternehmer außerhalb von dessen Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Ein Händler muss hiernach einen Kunden, der Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, auf dieses Widerrufsrecht hinweisen. Streitig ist, ob dieses Widerrufsrecht auch dann gilt, wenn der Vertragsschluss am Messestand eines Händlers auf einer publikumsoffenen Messe erfolgt.
 
Der Begriff der „Geschäftsräume“
Gemäß der in § 312 b Abs. 2 BGB enthaltenen Legaldefinition sind als „Geschäftsräume“ die unbeweglichen Gewerberäume anzusehen, in denen ein Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Gleichgestellt sind solche beweglichen Geschäftsräume in denen ein Unternehmer seine Tätigkeit gewöhnlich ausübt. Als außerhalb solcher Geschäftsräume getätigt und damit vom Widerrufsrecht des Verbrauchers umfasst gelten Vertragsabschlüsse, deren Zustandekommen
a)
bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien an einem Ort erfolgt
ist, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist;
b)
aufgrund eines Angebots des Verbrauchers erfolgt, das unter diesen Voraussetzungen abgegeben wurde;
c)
zwar in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder unter Verwendung eines Telekommunikationsmittelt erfolgt ist, das aber auf eine unmittelbar zuvor erfolgte persönliche und individuelle Ansprache der Verbrauchers außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien zurückzuführen ist;
d)
auf einem vom Unternehmer oder mit dessen Hilfe zu dem Zweck organisieren Ausflug erfolgt, auf dem bei Verbrauchern für Waren oder Dienstleistungen geworben wird und bei dem entsprechende Vetragsschlüsse stattfinden.
 
Die Auslegungsproblematik
Der Begriff des Gewerberaumes ist unternehmensorientiert auszulegen. Danach ist ein Gewerberaum zu bejahen, wenn der Unternehmer von dort aus regelmäßig Verträge anbahnt,. Diese Differenzierung erscheint allerdings zweifelhaft, da nicht verständlich ist, warum der Verbraucher dann schutzwürdiger sein soll, wenn der Unternehmer nur gelegentlich bestimmte Geschäftsinfrastrukturen nutzt als wenn der Vertragsschluss im Rahmen einer dauerhafte Nutzung der Geschäftsräume stattfindet. Entscheidend sollte die Verbraucherperspektive und die Frage sein, ob der Verbraucher durch Aufsuchen des Messestands die Initiative zur Geschäftsanbahnung ergriffen hat. Die Entscheidung des Landgerichts Freiburg
Das Landgericht Freiburg hatte in seinem Urteil vom 22.10.15 (Az.: 14 O 176/15) im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens über einen Unterlassungsanspruch zu entscheiden, den eine Verbraucherschutzorganisation gegen einen Unternehmer geltend machte, der mit einem Verbraucher auf einem von ihm betriebenen Messestand auf der „Grünen Woche“ einen Kaufvertrag über einen Dampfstaubsauger abgeschlossen und dabei den Verbraucher ein Bestellformular unterzeichnen ließ, ohne diesen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts hinzuweisen. Das Landgericht verneinte das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs mit der Begründung, die fehlende Widerrufsbelehrung stelle keinen Verstoss gegen §§ 312 g, 312 b, 312 d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 2 EGBGB dar. Unter Hinweis auf die Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU (Erwägungsgrund 22) und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drucksache 817/12, S. 80) führte das Landgericht aus, eine besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers liege bei einem Vertragsschluss nicht vor, da der Verbraucher dort mit einem Vertragsschluss rechnen müsse und sich einfach in die umgebende Anonymität entfernen könne, wenn er diesen nicht wolle.
Bei unklaren Rechtslagen im Zusammenhang mit dem Widerruf von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen und deren Rechtsfolgen empfehlen wir die Prüfung Ihrer Unterlagen.
Hierzu bieten wir wie gehabt die kostenlose Einsendung, Sichtung & Prüfung mit einem damit verbundenen Erstgespräch, in dem wir Sie über ein weiteres Vorgehen beraten. Mehr zum Widerrufsrecht auch in unseren News oder im Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen„!

Ähnliche Beiträge

2.2.23
02.02.2023

BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!


Mehr erfahren
26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!
  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com