Bild: Dennis Anikin / shutterstock.com
Kündigungen von Altverträgen, ein geschädigter Ruf und nun auch noch Rückzahlungen unrechtmäßiger Darlehensgebühren – für Bausparkassen ist eine schwierige Zeit angebrochen. Wie Sie als Verbraucher Ihr Recht geltend machen können, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen und wie die aktuelle Rechtslage ist, erfahren Sie bei uns.
Der Bundesgerichtshof entschied in seinen jüngsten Verhandlungen, dass viele in Altverträgen verankerte Darlehensgebühren unzulässig sind (Az.: XI ZR 552/15). Diese Klauseln führen zu einer unrechtmäßigen Benachteiligung von Kunden. Verbraucher können somit die Beträge, die sie zu Unrecht gezahlt haben inklusive Zinsen zurück verlangen. Erfolgte die Zahlung 2013 sollte man jedoch bald aktiv werden, da zum Jahreswechsel der Anspruch verjährt. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg können Darlehensgebühren aus den Jahren 2013 bis 2016 zurück verlangt werden. Eine Entscheidung bezüglich Rückerstattungen aus den früheren Jahren ist noch nicht gefallen. Ein Versuch ist es laut der Experten jedoch wert.
Laut dem Urteil des BGHs sind Darlehensgebühren lediglich dazu da, den Verwaltungsaufwand der Bausparkassen zu entschädigen. Eine Gegenleistung, die vertraglich festgelegt ist, gibt es nicht. Daher darf hier kein Umlegen auf den Kunden stattfinden. In vielen Fällen handelt es sich bei den gezahlten Gebühren um einen hohen Betrag, was im Hinblick auf die aktuellen niedrigen Kreditzinsen unangemessen scheint. Oftmals beläuft sich die Darlehensgebühr in etwa auf den selben Wert wie die Kreditzinsen für ein komplettes Jahr.
Auch erschwert die Darlehensgebühr den Vergleich mehrerer Bausparangebote, sodass Verbraucherschützer das Wegfallen der Gebühr als längst überfällig deklarieren.
Wie der Dachverband der Bausparkassen erklärte, werden in aktuellen Verträgen keine Darlehensgebühren mehr verlangt.
Aufpassen sollte man jedoch, dass man die Darlehensgebühren nicht mit der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen verwechselt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof bereits 2010 als rechtmäßig erklärt.
Haben auch Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen und eine Darlehensgebühr entrichtet? Gerne können Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung nutzen und uns unter 02461-8081 kontaktieren. Wir prüfen Ihre Verträge und beraten Sie bezüglich Ihrer Chancen die gezahlten Beträge zurück zu bekommen!
Weitere Informationen auf unserem Blog oder dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.
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