Bild:Ivanko80/shutterstock.com
In manchen Branchen gehört das Duzen einfach dazu wie etwa im Handwerk. Auf der Baustelle etwa war das Duzen noch nie ein Problem. Immer mehr junge Firmen etablieren das Duzen auch in ihrer Unternehmenskultur um eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Aber was ist, wenn der Chef einen einfach duzt? Kann man das ablehnen oder muss man das akzeptieren? Wir klären auf!
Nein, grundsätzlich gehört die Anrede zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Somit kann jeder Mitarbeiter selber entscheiden, ob er geduzt oder gesiezt werden möchte. Aber sollte man dem Chef einmal das Du angeboten haben, kann man nicht verlangen, dass er einen wieder siezst.
In diesem Fall hat das nichts mehr mit Unternehmenskultur zu tun, sondern ist beinahe schon eher eine Fall von Mobbing. Eindeutig ein Fall für den Betriebsrat.
Juristisch gibt es dazu keine wirklich herrschende Meinung, grundsätzlich empfiehlt sich aber direkt mit den betroffenen Personen offen und ehrlich zu reden, wenn einen etwas stört oder unangenehm ist.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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