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Der freiwillige digitale Impfpass bringt mehr Reisefreiheit: wie er funktioniert und was Sie alles darüber wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden!

Ab kommenden Montag ist er verfügbar: der digitale Impfnachweis!

Für alle, die schon vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind, wird es die Möglichkeit geben, dies nachträglich digital bestätigt zu bekommen. In Deutschland sind das mittlerweile fast 19 Millionen Bürger.
Dafür stehen bereits ab kommenden Montag die Apotheken bereit. In naher Zukunft sollen dann auch Arztpraxen und Impfzentren folgen.

In der Regel wird dazu ein QR-Code auf einem Papier ausgedruckt. Dieser wird dann wiederum mit dem Smartphone eingelesen. Der digitale Impfpass ist fälschungssicherer als die Variante in gelber Papierform und darüber hinaus immer griffbereit.
Allerdings ist Geduld gefragt, denn nicht jede Apotheke wird in der Lage sein, dies von Anfang an technisch zu leisten.

Wo wird er angezeigt?

Die dafür vorgesehenen kostenlosen Apps können bereits heute heruntergeladen werden. Der digitale Impfnachweis soll künftig als CovPass angezeigt werden. Der Vorteil: es handelt sich nicht um eine Tracing-App, das heißt sie hat keine Kontaktverfolgungsfunktion.

Er soll negative Testergebnisse und überstandene Infektionen dokumentieren und so das Reisen erleichtern. Ab Juli soll er auch für das grenzüberschreitende Reisen in der EU genutzt werden können.

Der digital Impfnachweis soll außerdem in der offiziellen Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) erfolgen. Bei vielen Smartphones ist dazu bereits ein Update möglich.
Aber: das bleibt weiterhin alles freiwillig. Den gedruckten gelben Impfausweis wird es auch in Zukunft geben.

Impfnachweis soll europaweit gültig sein!

Das EU-Parlament hat den Weg freigemacht: der Impfnachweis soll von den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Damit soll das Reisen ab dem 1. Juli erleichtert werden.

Durch den Ausweis soll ein zweifelsfreier Nachweis sowohl über erfolgte Impfungen, als auch negative Tests oder eine überstandene Corona-Erkrankung erfolgen. Der Impfausweis kann dabei entweder digital oder in Papierform mitsamt QR-Code vorliegen.

Sie haben weitere Fragen? Wir sind für Sie da!

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.

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