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15.11.2021
18.11.21
Bund-Länder-Gipfel – Union fordert Verlängerung der epidemischen Lage!
18.11.2021

Corona-Maßnahmen – Ampel-Parteien haben ihren Gesetzesentwurf verschärft!

16.11.2021
16.9.21

Erst letzte Woche haben die Ampel-Parteien ihren neuen Gesetzesentwurf vorgestellt. Die epidemische Lage soll aufgehoben werden, es wird keine bundesweite 2G-Regel, keine Kontaktbeschränkungen und auch keine Lockdowns mehr geben – dafür wird auf Boosterimpfungen, Corona-Prämien sowie Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen gesetzt und wieder kostenfreie Schnelltests angeboten.

Angesichts der aktuell rasant ansteigenden Infektionszahlen wird der Ruf nach verschärften Maßnahmen aber lauter. Diesem sind SPD, Grüne und FDP jetzt nachgekommen und haben ihren Gesetzesentwurf überarbeitet. Was nun in Zukunft gelten soll, stellen wir Ihnen im Folgenden vor!

Neue Verschärfungen geplant!

Die epidemische Lage nationaler Tragweite wird nicht verlängert: daran halten die Ampel-Partei fest. Doch ohne Änderung der bisherigen Pläne würden bestimmte Corona-Maßnahmen nach Auslaufen des Epidemie-Sonderstatus wegfallen. So wird der Ruf nach Verschärfungen immer lauter.

„Fast nirgendwo in Deutschland ist die Corona-Situation so schlecht wie in Bayern und Sachsen“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Jetzt gehen die Ministerpräsidenten Markus Söder und Michael Kretschmer auf die Ampel-Parteien los und fordern massive Verschärfungen.“ Nach Ansicht von Kretschmer sei die Corona-Politik brandgefährlich und verweise dabei auf die Überlastung der Krankenhäuser. Laut Söder drohen Kollaps und Triage. Die Ampel-Parteien müssten schneller handeln und die Regeln deutlich verschärfen.

Öffnungsklausel – Bundesländer können Kontaktbeschränkungen verhängen!

Die Möglichkeit für Kontaktbeschränkungen soll nun doch nicht wie letzte Woche erst vereinbart abgeschafft werden. Stattdessen soll die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen zu können, in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. Nach Meinung des Grünen-Chefs Robert Habeck heißt Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung in weiten Teilen konkret: Lockdown für Ungeimpfte.

Die Bundesländer sollen zudem eine Öffnungsklausel bekommen. Auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie somit bestimmte Maßnahmen beibehalten können. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden dem jeweiligen Infektionsgeschehen wirksam zu begegnen. Dabei können etwa Freizeit-, Kultur-, Sportveranstaltungen sowie Versammlungen beschränkt oder sogar untersagt werden. Sie können aber auch beispielsweise das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten, den Verkauf und öffentlichen Konsum von alkoholischen Getränken verbieten oder auch Hochschulen schließen können.

Was kommt, was bleibt?

Ausgangs- oder Reisebeschränkungen, Betriebsschließungen von Gastronomie und Handel sowie ein Verbot von Sportausübung sollen weiterhin nicht möglich sein. Allerdings soll es eine 2G-Regel für die Ausübung von Sport in Innenräumen geben. Restaurants sollen künftig offen bleiben, soweit sie genügend Plätze mit entsprechenden Hygiene-Konzepten zur Verfügung stellen können. Bei Bars hingegen könnte es zu Schließungen kommen, falls sich mehr Personen im Raum aufhalten als es unter den derzeitigen Bedingungen möglich ist.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig neben der Maskenpflicht auch die 3G-Regel gelten. Ungeimpfte sind dann verpflichtet, einen negativen Test vorzulegen, um Busse und Bahnen benutzen zu können. Die 3G-Regel soll auch am Arbeitsplatz eingeführt werden.

Bezüglich einer Impfpflicht für einzelne Bereiche sind sich die Ampel-Parteien noch uneinig: die Grünen haben gestern ihre Aussage korrigiert. Die Parteien werden diesbezüglich noch beraten. Der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Diakonie und die Caritas haben sich für eine solche Impfpflicht ausgesprochen. Vizekanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lehnen diese hingegen ab und setzen lieber daran, Ungeimpfte zu überzeugen. Der Patientenschützer Brysch warnt vor möglichen Folgen, und zwar dass bei einer Impf-Pflicht Pflegekräfte kündigen könnten.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wende dich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten dich gerne! Erreichen kannst du uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder du schreibst uns eine E-mail an Office@mingers.law.

Weitere Rechtsnews findest du auf unserem Blog und auch auf unserem YouTube-Channel. Wir freuen uns, wenn du vorbeischaust!

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