In den letzten Tagen wurde der Ruf nach verschärften Corona-Maßnahmen lauter. Die Ampel-Fraktionen sind dem nachgekommen und haben ihren Gesetzesentwurf zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) von letzter Woche überarbeitet. Der Union reicht das aber nicht: sie fordern eine Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Nähere Informationen zur heute angesetzten Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie hier!
Mit 16 Änderungsanträgen wurde der Katalog um weitere mögliche Schutzvorkehrungen ergänzt und verschärft. Der Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien, der am späten Dienstagabend vom Hauptausschuss des Bundestages gebilligt wurde, soll heute im Plenum verabschiedet werden. Morgen soll ihn dann der Bundesrat billigen. Der Entwurf sieht einen bundeseinheitlich anwendbaren Maßnahmen-Katalog vor, welcher auch nach Auslaufen der epidemischen Notlage angewandt werden könne.
Darin werden unter anderem Schutzvorkehrungen wie die Anordnung eines Abstandsgebots, Maskenpflicht, Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Kontaktdatenverarbeitung und verpflichtende Hygienekonzepte genannt. Es soll 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gelten. Der Entwurf regelt auch Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen, Verbot des Betretens von Gesundheitseinrichtungen sowie das Verbot des Verkaufs und öffentlichen Konsums von alkoholischen Getränken. Die ins IfSG aufgenommene Öffnungsklausel, mit der auf Beschluss des jeweiligen Landtags bestimmte Maßnahmen beibehalten werden können, soll den Ländern die Möglichkeit geben, dem jeweiligen Infektionsgeschehen wirksam zu begegnen. Auf eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen oder Einrichtungen konnten sich die Ampel-Parteien bislang nicht einigen.
CDU/CSU halten das verschärfte Gesetzesvorhaben von SPD, Grüne und FDP zu künftigen Corona-Maßnahmen für weiterhin unzureichend und fordern entsprechende Nachbesserungen. Obwohl ihnen laut Unionsfraktionsvize Thorsten Frei die Ampel-Parteien entgegengekommen seien, entspräche der neue Entwurf nicht dem, was die Union in dieser Situation für richtig und adäquat halte.
Darüber hinaus kritisierte er, dass die Ampel die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November auslaufen lassen wolle. Dies sei ein schwerer Fehler, weil viele Instrumente der Pandemiebekämpfung damit wegfallen. Nach Ansicht von CDU-Vorsitzkandidat Norbert Röttgen sei die epidemische Lage so stark wie nie. Die Entscheidung sie zu beenden sei eine Entscheidung gegen die Wirklichkeit. Die Union wolle nun die Verlängerung des Sonderstatus im Bundestag beantragen.
„Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Länder machen sich mehrere Ministerpräsidenten für einheitlich strenge Regeln stark – allen voran Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU)“, so Rechtsanwalt Markus Mingers. „Nach dem Willen Söders sollte bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht wie in Bayern gelten, wie beispielsweise in der Bahn, dies sei der einzig echte Schutz. Beschränkungen für Veranstaltungen hält er für ein nötiges Instrument.“
„Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann (Grüne) schließt angesichts der dramatischen Corona-Lage einen Lockdown nicht aus“, führt Mingers weiter aus. „Ihm zufolge brauche es nun flächendeckend eine 2G-Regelung, nach der nur Geimpfte und Genesene Zugang haben. Kretschmann will mehr Rechte für die Länder und wird sich somit beim Corona-Gipfel für weitere sogenannte Öffnungsklauseln einsetzen. Auch befürwortet er eine Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, will möglichst bundesweit einheitliche Zugangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte im öffentlichen Leben.“
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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