Naht das Ende der Krise? Die Impfung wird von einem Großteil der Bevölkerung als Weg aus der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen gesehen. Das Problem: der Impfstoff ist knapp. Daher entscheidet die Bundesregierung über die Reihenfolge, wie geimpft wird.
Doch was ist, wenn ich der ersten Risikogruppe angehöre. Bis jetzt bin ich aber noch nicht dran. Kann ich die Impfung einklagen? Antworten finden Sie hier!
Es könnte an einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG gedacht werden. Die Erfolgschancen sind auf dieser Ebene jedoch eher gering. Hier stünde Leben gegen Leben. Und zwar auf der einen Seite derjenige aus der ersten Risikogruppe, der drankommt, und auf der anderen Seite derjenige, der den Anspruch für sich behauptet. Beide Leben sind gleich viel wert, somit kann der Jurist nicht entscheiden.
Alle wesentlichen Entscheidungen müssen durch den Gesetzgeber getroffen werden. Nach der Wesentlichkeitstheorie muss immer dann, wenn ein derart einschneidender Regelungsinhalt getroffen werden muss, das Parlament im Wege des Gesetzgebungsverfahren darüber diskutieren. Dabei spielt auch der Bundesrat eine entscheidende Rolle.
Wir halten eine schlichte Coronavirus-Schutz-Impf-Verordnung, wie sie vom Bundesgesundheitsministerium beschlossen wurde, für nicht ausreichend. Es liegt hier ein massiver Eingriff in die Grundrechte vor. Es hätte somit stattdessen eines Parlamentsgesetz bedurft.
In Betracht kommt ein Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 GG – insbesondere hinsichtlich der Festlegung einer Impfreihenfolge.
Wir halten den Verordnungsweg bezüglich der Corona-Impfung für äußerst bedenklich. Hier hätte der Weg über das Parlament gewählt werden müssen. Generell wurde das Parlament während der Corona-Krise meistens übergangen. Trotz reger Diskussionen ist das Parlament kaum an der eigentlichen Entscheidungsfindung beteiligt.
Wir sind der Ansicht, dass die Coronavirus-Schutz-Impf-Verordnung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Ob dies jedoch juristisch gesehen standhaft ist, ist noch unklar.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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