Die DIHK-Konjunktur-Umfrage gibt Grund zur Sorge. Die finanzielle Lage hat sich seit dem neuen Jahr weiter zugespitzt. 18.000 Betriebe wurden repräsentativ befragt. Näheres zu den Umfrageergebnissen finden Sie im Folgenden!
Derzeit sehen sich 5 % aller Betriebe in der Gesamtwirtschaft von einer Insolvenz bedroht. Das sind umgerechnet 164.000 Betriebe. Damit sind 2,3 Millionen Arbeitsplätze in Gefahr.
Die Insolvenzbetroffenheit unterscheidet sich je nach Branche: im kreativen und künstlerischen Bereich sehen sich etwa ein Drittel von der Insolvenz bedroht. 30 % der Reisevermittler sowie 27 % der Taxibetriebe sind nahe der Insolvenz. Außerdem stehen 20 % der Gastronomiebetriebe kurz vor der Pleite.
Fast jeder vierte Industriebetrieb lebt von der Substanz: Maschinenprodukte müssen vorfinanziert werden, Bilanzprobleme nehmen zu und das Eigenkapital von fast 23 % der Unternehmen schmilzt dahin.
Auch der Handel und Dienstleister klagen über große Eigenkapitalschwierigkeiten und Umsatzverluste.
37 % der Einzelhandelsunternehmen melden einen massiven Rückgang des Eigenkapitals. Bei Messe- und Kongressveranstaltern sind es 51 % und in der Gastronomie 62 %.
Die November- und Dezemberhilfen, mit denen der Staat den Unternehmern unter die Arme greifen will, werden erst jetzt ausgezahlt. Aufgrund von bürokratischen und Softwareproblemen hat sich der Auszahlungsprozess sehr weit in die Länge gezogen. Auf der anderen Seite ist das Finanzamt nur teilweise gesprächsbereit und verlangt weiter Vorauszahlungen.
Zu Anfang des Jahres 2020 wurde die Soforthilfe bewilligt. Je nach Mitarbeiterzahl betrug sie 9.000 €, 15.000 € oder 25.000 €. Anschließend wurden aber die jeweiligen Bedingungen immer wieder geändert. Mittlerweile werden hohe Rückzahlungsbescheide der Soforthilfe verschickt.
Das Insolvenzrecht wurde von September bis Dezember 2020 ausgesetzt. Allerdings wurde lediglich der Insolvenzgrund der finanziellen Überschuldung ausgesetzt. Die Grund der Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit blieb jedoch weiterhin bestehen. Wer nicht zahlen kann, ist als Kapitalgesellschaft somit verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Darüber wurde nicht genügend aufgeklärt.
Jetzt gilt: für den Januar wurde nun auch der Grund der Liquidität ausgesetzt. Voraussetzungen für die Ausnahmetatbestände der Insolvenzantragspflicht ist aber, dass man im Oktober und November einen Antrag gestellt hat und dieser für staatliche Finanzierungshilfe positiv beschieden wurde.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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