Wenn Sie im sozialen Netzwerk facebook ein Profil besitzen, mischen Sie meist private und
öffentliche Angelegenheiten. Was im Freundes- und Bekanntenkreis lustig sein kann, wird bezüglich
Ihres Arbeitgebers schnell zu einem Bumerang. In extremen Fällen kann schon ein zustimmender Klick
auf die „Gefällt-mir“-Funktion zu Abmahnung, Schadensersatzforderung bis hin zur fristlosen
Kündigung führen. Ausschlaggebend ist die inhaltliche Aussage, die von Ihnen selber formuliert
wird oder der Sie sichtbar zustimmen. Als Anwälte wissen wir um die verfassungsrechtlich
geschützte Meinungsfreiheit und kennen viele Fälle, bei denen sie an ihre Grenzen stößt.
Grundsätzlich müssen Sie das Rechtsempfinden und den gleichen gesunden Menschenverstand zugrunde legen wie in der realen Welt.
Auslegung und Interpretation
Der Übergang zwischen, auch kritischer, Meinungsäußerung und Ehrverletzung sind fließend. Abgesehen von der sicheren Eintrübung des sozialen Binnenklimas riskieren Sie mit drastischen Äußerungen, die Grenze zur Straftat zu überschreiten. Ihre digitalen Aktivitäten auf Facebook sind ein vollwertiger Teil Ihrer Außendarstellung. Sogenannte virtuelle Aussagen gelten genauso wie das gesprochene Wort oder andere analoge Ausdrucksformen. Als strafrelevante Übertretungen gelten das Beleidigen, das üble Nachreden und das Verleumden.
Neben diesen drei Straftatbeständen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) außerdem eine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die strittigen Äußerungen, die bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses zu Konsequenzen geführt haben, enthalten meist Interpretationsspielraum.
Die möglichen Straftatbestände
Die direkte Schädigung des Ansehens Ihres Arbeitgebers tritt ein, wenn Sie ihm übel nachreden. Gemeinsam mit der Verleumdung enthält die üble Nachrede unwahre Behauptungen zum Nachteil des Erwähnten. Wenn Sie ehrabschneidende Mutmaßungen über facebook verbreiten, kann Ihnen üble Nachrede vorgeworfen werden. Bei vorsätzlicher Behauptung falscher Tatsachen, deren faktische Falschheit Ihnen bekannt ist, verleumden Sie. Häufig müssen Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung juristischen Spitzfindigkeiten begegnen. Ob die erlittene arbeitsrechtliche Konsequenz für Ihre facebook-Kritik rechtens und angemessen ist, können wir als spezialisierte Anwälte eruieren. Gleiches gilt für den Vorwurf seitens Ihres Arbeitgebers, dass er sich durch Ihre Aussage beleidigt fühlt.
Verhältnismäßigkeit und Vertrauensverhältnis
Genauso selten wie im wahren Leben gibt es bei facebook-Kritik nur schwarz und weiß. Oft lassen beanstandete Aussagen Deutungsspielraum zu und können im Kontext eine sich verändernde juristische Bewertung erfahren. Wir raten Ihnen in jedem Fall von arbeitsrechtlicher Auswirkung, einen Anwalt für Arbeits- und Zivilrecht zu konsultieren. Häufig können wir Folgen relativieren und auch drastische Ereignisse wie eine fristlose Kündigung abmildern. Entscheidende Faktoren sind die Verhältnismäßigkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Überspitzt formuliert reicht ein falscher Satz in einem facebook-Post nicht immer aus, um ein mehrere Jahrzehnte andauerndes Arbeitsverhältnis, gegebenenfalls fristlos, zu beenden.
Rechtliche Variablen
Die vielfältigen Formen, wie eine facebook-Kritik geäußert werden kann, schafft zusätzliche rechtliche Variablen. Relevant sind Fragen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das unüberlegte Äußerungen, die Sie im engen Privatkreis getätigt haben, strafrechtlich irrelevant werden lässt. So kann die Einstellungsart der Privatsphäre auf Ihrem facebook-Account und der daraus folgende Verbreitungsumfang der umstrittenen Kritik zusätzliche Rechtsrelevanz schaffen. Die vielschichtigen und oft nicht auf den ersten Blick erkennbaren juristischen Interpretationsmöglichkeiten sollten Sie einem erfahrenen Anwalt übertragen. In vielen Fällen sind Potenziale vorhanden, die arbeits- und strafrechtliche Faktoren neu bewerten und Konsequenzen rückgängig machen oder zumindest abmildern können.