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08.04.2016

Bußgeld für Radfahrer: Rote Ampeln, Promille und Fahrverbot

07.04.2016

Das Wetter wird schöner, die Radfahrsaison beginnt — doch bei strahlendem Radfahrwetter vergessen viele gerne die Verkehrsregeln und missachten dabei, dass auch Gesetzesverstöße zu Rad Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis im Auto hat.
Schon das Ignorieren der roten Ampel und das Überqueren des Rotlichts können den Radler mit ca. 100 € teuer zu stehen kommen. Auch ein Punkt in Flensburg wird bei einem solchen Verstoß des geltenden Verkehrsrechts riskiert.

Radfahrer sind nicht grundsätzlich im Recht

Bei einem Verkehrsunfall zwischen Auto und Rad können auch involvierte Fahrradfahrer mit Schadenersatzansprüchen der Gegenseite rechnen. Im Verkehrsrecht gilt: Ab Bußgeldbeträgen von 40 € ist auch ein Punkt in Flensburg eine mögliche Konsequenz. Je nach Schwere des Schadens von Sachen und der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern steigt auch das Bußgeld.
Die Beschädigung fremden Eigentums oder der Zusammenstoß mit einem Passanten hat Schadenersatzforderungen zur Folge. In der Regel springt hier aber die private Haftpflichtversicherung bei der Kostenübernahme ein.

Betrunken Radfahren kann schnell zum Fahrverbot führen

Wer denkt, dass angetrunken oder betrunken am Lenker nichts mit Trunkenheit am Steuer zu tun hat, fehlt. Das Verkehrsrecht verheißt hohe und unangenehme Strafen für betrunkene Radfahrer.
Es gilt:

  • ab 0,3 Promille mit Unfallursache oder Gesetzesverstoß liegt eine Straftat vor
  • über 1,6 Promille: 3 Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe i.H. eines Monatsgehaltes (netto)

Wer betrunken am Lenkrad erwischt wird, dem droht meist auch die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchen (MPU) oder auch „Idioten-Test“. Scheitert man beim Test ist mit einem Fahrverbot zu rechnen, ebenso wird dann der PKW-Führerschein entzogen — und im schlimmsten Falle ein Radfahrverbot auferlegt, unbefristet.

Straßenverkehrsordnung birgt Überraschungen

Nicht nur die Strafen bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht und die geltende Straßenverkehrsordnung verwundern Radfahrer häufig. Zumeist wissen viele Verkehrsteilnehmer — auch die Fahrradfahrer selbst — nicht, was alles auf dem Zweirad erlaubt ist: Zum Beispiel ist Radfahrern auch das rechts Überholen gestattet. Natürlich mit besonderer Vorsicht.
Ob zu Rad oder Auto — wir stehen Ihnen in Sachen Verkehrsrecht gerne zur Seite! Haben Sie Fragen oder waren vielleicht sogar Teil eines Unfalls im Straßenverkehr mit Fahrrad, dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin. Wir beraten Sie zeitnah und beim ersten Mal kostenlos!

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