Schnell impfen, viel testen, früh öffnen: So sollte die eigentliche Strategie lauten, die die führenden Politiker verfolgen sollten. Stattdessen: viel Streit und spannende, neue Ergebnisse beim jüngsten Corona-Gipfel. Grundrecht ist massiv eingeschränkt!
Grundsätzlich wird der Lockdown bis auf Weiteres verlängert.
In erster Linie dürfen jedoch ab kommendem Montag (08. März) nun die Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen wieder öffnen. Die Homeoffice-Pflicht wird bis zum 30. April verlängert.
Der Inzidenzwert von 35, welcher in der letzten Konferenz als Richtwert für Lockerungen festgelegt wurde, ist wieder ungültig gesprochen. Ein Inzidenzwert von 50 ist nun die neue 35 – Öffnungsschritte für beispielsweise den Einzelhandel wurden beschlossen. Ebenfalls steht ein Inzidenzwert von 100 in Verbindung mit Lockerungen, dann allerdings sind weitere Hygienekonzepte notwendig, damit Öffnungen weiterhin möglich sein werden.
Diese willkürliche Beachtung der Inzidenzwerte verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz! Der Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes sieht die genaue Vorgehensweise der Regierung vor. Zum Einen ein Regionalprinzip: das Infektionsgeschehen ist von einer kleinen Region, über den Bezirk, zum Bundesland und erst dann auf Ebene der gesamten Bundesrepublik zu begutachten. Zum Anderen sieht das IfSG ein Stufenmodell bezogen auf die jeweiligen Inzidenzen vor: Für Inzidenzwerte bis 35, von 35-50 und von 50-100 sind genau definierte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorgesehen. Mit den neuen Beschlüssen in Bezug auf die Inzidenzwerte werden die Vorraussetzungen des Gesetzes eindeutig nicht mehr eingehalten und das vorgesehene Konzept des Gesetzes wird übergangen, was einen massiven Verstoß darstellt!
Wenn die sich die Inzidenzwerte 14-Tage lang sukzessiv verbessern, möchte man weitere Öffnungen vornehmen: Außengastronomie, Theater & Konzerte, kontaktfreien Sport im Innenbereich – entsprechend Fitnessstudios und als letzten Schritt dann die Öffnung des Einzelhandels.
Außerdem soll es ab dem 08. März für jeden Bundesbürger möglich sein, dass er sich einmal wöchentlich einem kostenlosen Schnelltest unterziehen kann: Was dann den nächsten großen Skandal mit sich bringt.
Bereits bei den Bestellungen des Impfstoffes – welche auf die EU ausgelagert wurden – gab es Probleme, sodass letztendlich nicht ausreichend zur Verfügung steht. Nun versäumte die Bundesregierung auch die frühzeitige Bestellung der Corona-Schnelltests, welche laut Gesundheitsminister Spahn bis zum 01. März für die gesamte Bevölkerung ausreichend vorhanden sein sollten.
Diese Aussage verschiebt sich nun auf Anfang, Mitte April – ein unglaubliches Regierungsversagen zeichnet sich ab: die Pflicht der Bundesregierung wurde nicht erfüllt. Es werden nicht schnell genug effektive Mittel gefunden, um beispielsweise ein Sterben in Altenheimen zu verhindern.
Nach wie vor halten wir den Lockdown für verfassungswidrig – die Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz und Verstöße gegen den Parlamentsvorbehalt und den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Ergebnisse des Corona-Gipfels sind enttäuschend!
Im Infektionsschutzgesetz ist keine finanzielle Kompensationsleistung für die entstandenen Schäden vorgesehen. Auch die Novemberhilfen sind bisher nur teilweise ausgezahlt und Unternehmen stehen jedoch vor dem Aus!
Wieso liegen 4 Millionen Astra-Zeneca Impfdosen herum und können nicht verimpft werden? Die Impfreihenfolgen sind schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar – es sollten diejenigen geimpft werden, die freiwillig dazu bereit sind und sich impfen lassen möchten. Dadurch, dass die Impfungen nun auch auf die Hausärzte ausgelagert werden, sollte doch die Möglichkeit dazu bestehen, dass schnell und viel geimpft wird und wir schnellstmöglich zur Herdenimmunität gelangen.
Das Verständnis in der gesamten Bevölkerung wird immer weniger: Massive Poizeipräsenz, weil Bürger die Maskenpflicht und Abstandsregeln nicht mehr einhalten. Spielende Kinder werden durch Hubschrauber auseinander getrieben.
Natürlich sind gewisse Maßnahmen, wie Maske und Abstand sinnvoll, jedoch sind mittlerweile unsere Grundrechte massiv eingeschränkt und die Exekutive geht in absoluter Härte gegen die Einhaltung der Maßnahmen vor. Die Grundrechtseingriffe gilt es nun endlich zu stoppen!
Sind auch Sie betroffen? Wir unterstützen Sie gerne!
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.
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