Viele Menschen sind in Kurzarbeit, müssen ihr Geschäft schließen oder verlieren sogar ihren Job – die Corona-Krise ist für einen großen Teil der Bevölkerung insbesondere finanziell gesehen eine extreme Herausforderung. Die Leistungen laufen weiter: Miete, Versicherungsbeiträge und Unterhalt müssen weiterhin gezahlt werden.
Doch kann ich aufgrund meiner finanziellen Notsituation aussetzen?
Wenn ich dauerhaft und erheblich weniger Einkommen habe, dann kann ich weniger Unterhalt leisten und einen Unterhaltstitel abändern lassen. Das ist dann gegeben, wenn ich arbeitslos geworden oder privatinsolvent bin und unterhalb des Selbsterhalt verdiene.
Zeitweise Kurzarbeit oder vorübergehende Finanzprobleme reichen dafür nicht aus.
Darüber hinaus schreibt das Familienrecht vor: der Unterhaltsschuldner ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er mehr Geld verdient. Gegebenenfalls muss also der Job gewechselt oder ein zusätzlicher Nebenjob erlangt werden, bevor Unterhaltsleistungen gekürzt werden können.
Es gilt zu unterscheiden, ob es bereits einen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt. Wenn dieser vorliegt, sollte man sich mit dem Unterhaltsgläubiger zunächst auf eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung einigen. Ist das nicht möglich, muss man vor Gericht ziehen. Dann ist einerseits die Einstellung der Zwangsvollstreckung und andererseits die Abänderung des Unterhaltstitels zu beantragen.
Liegt hingegen noch kein Unterhaltstitel vor, empfehlen wir Ihnen mit anwaltlicher Hilfe die Unterhaltsschuld neu berechnen zu lassen und entsprechend den niedrigeren Betrag zu zahlen.
Von der anderen Seite gesehen stellt sich die Frage, was ich bei nicht eingehenden Unterhaltszahlungen tun kann. Wer einen Unterhaltstitel hat, kann vollstrecken. Es kann in den Lohn vollstreckt oder das Konto für den Unterhaltsschuldner gesperrt werden. Oder ich kann Drittschuldnererklärungen dahin verschicken, von wo dieser vermeintlich Geld bekommen könnte. Es handelt sich dabei um eine sehr wirksame Maßnahme, die den Unterhaltsschuldner stark unter Druck setzt.
Aber wie auch im Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen im Familienrecht, das Gespräch zu suchen! Kommunikation ist der Schlüssel und kann Ihnen in vielen Fällen weiteren Ärger ersparen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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