Bild: realist2000 / shutterstock.com
Der BGH fügte kürzlich in einem verhandelten Fall eine Bemerkung an, die in Zukunft wohl große Folgen haben könnte. Mehr dazu, nun bei uns!
Der vorliegende Fall sollte eigentlich so enden, wie bisher jeder Fall vor einem hohen deutschen Gericht. Volkswagen überzeugte den Kläger zu einem großzügigen Vergleich, um ein Urteil mit großer Tragweite zu vermeiden. Grund dafür ist, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in der Regel eine hohe Signalwirkung auf weitere Gerichte und Verfahren haben.
Doch trotz des schon vereinbarten Vergleiches ließen es sich die Richter des Bundesgerichtshofes nicht nehmen, ein Hinweis anzubringen. Hier beschrieben sie ihre Auffassung, nach der die manipulierten Einrichtung ein Sachmangel ist.
Des Weiteren führte der BGH aus, dass dadurch ein Anspruch auf mangelfreie Ersatzlieferung bestehen würde. Falls das Auto nicht mehr produziert wird, sollte die nachfolgende Generation geliefert werden. Dies ist sogar eine Korrektur der Vorinstanz, die dies noch anders sah.
Durch diese schwerwiegenden Worte hat sich die Situation für alle Betroffenen verbessert. Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage sind dadurch deutlich gestiegen, weiter animiert es gar zu einer Klage. Hinzu kommt, dass nicht nur der verhandelte VW-Konzern betroffen ist, sondern zahlreiche weitere Hersteller.
Wichtig ist nun zu wissen, wann eine Abschalteinrichtung als illegal ist. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn bereits ein Rückruf angeordnet wurde, allerdings sind auch weitere Konzerne und Hersteller betroffen.
Wenn auch Sie Ihre Chance nutzen und Ihre Ansprüche geltend machen möchte, können Sie Ihre Dokumente kostenfrei bei uns prüfen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Abschalteinrichtung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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