Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
Ganztagsschule und Turboabitur – Die Präsenzzeit in der Schule und die Arbeitsbelastung der Schüler nehmen zu und das bereits für Kinder in der Grundschule. Die Lehrer geben viele Hausaufgaben auf, um den Unterrichtsstoff zügig zu vermitteln. Immer wieder kommt es daher zum Streit zwischen Eltern und Lehrer oder der Schule. Aber können Sie als Eltern einer Schule verbieten, Hausaufgaben aufzugeben?
Ein allgemeines Recht existiere nicht, um Schüler von der Hausaufgabenpflicht zu entbinden. Dies erläutert Rechtsanwalt Dr. Matthias Ruckdäschel, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bildung sei Ländersache! Daher unterscheiden sich die Landesschulgesetze und Schulordnungen mitunter. In manchen Fällen jedoch lassen sie sich durchaus auf andere Länder anwenden.
Die Hausaufgabenpflicht aber ergebe sich unmittelbar aus den Schulordnungen und entspreche ebenso der übereinstimmenden Ansicht in der Rechtsprechung. Von dieser Pflicht könne nur die Schule entbinden, nicht aber die Eltern.
Nichtsdestotrotz können Sie sich für Ihre Kinder stark machen! Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Kind schulisch zu sehr eingebunden ist, dann suchen Sie ein ruhiges und klärendes Gespräch mit dem Klassenlehrer auf. Kristallisiert sich dieses aber nicht als zufriedenstellend heraus, so können Sie die Schulleitung kontaktieren. Letzten Endes muss Ihnen jedoch klar sein: Die Schule sitzt am längeren Hebel.
Stellen Sie sich folgende Frage: Kann mein Kind aufgrund seines individuellen Leistungsvermögens die Hausaufgaben eigentlich erfolgreich bearbeiten? Ist die Antwort positiv, macht Ihr Kind jedoch keine Hausaufgaben, muss mit Konsequenzen gerechnet werden.
Die Arbeitsbelastung der Schüler ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Aus diesem Grund reagieren einige Bundesländer entsprechend. Das Nordrhein-Westfälische Ministerium für Schule und Weiterbildung hat in einem Runderlass im Mai 2015 verbindlich festgesetzt, dass Hausaufgaben in bestimmten vorgegebenen Arbeitszeiten erledigt werden sollten.
Folgende Zeiten sind im Runderlass festgeschrieben:
Auf dieser Basis muss die Schulkonferenz einer jeden Schule ein dazu passendes Konzept entwickeln. Weiche die Schule von diesem Runderlass ab, wird es rechtlich nicht möglich sein, die Nichtanfertigung von Hausaufgaben zu sanktionieren.
Merken Sie sich abschließend: Auch wenn Sie schlechte Chancen haben, Ihr Kind von Hausaufgaben zu befreien, dürfen diese nicht benotet werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Täglich finden Sie weitere aktuelle und interessante News auch auf unserem Blog.
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