Das neue Jahr 2023 bringt einige Neuerungen mit sich. Dies schließt finanzielle Erleichterungen und Belastungen mit ein. Hier finden Sie einen Überblick über alles, was sich rund um das Thema Geld ändert!
Die beschlossenen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten, bringen finanziell sowohl Erleichterungen als auch Belastungen für die Bürger mit sich. Diese wirken sich je nach Familienstand, Einkommen und Lebensphase ganz unterschiedlich aus.
Zuallererst werden die Krankenkassenbeiträge teurer. Für gesetzlich Versicherte steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag ab 2023 um 0,3 % auf 1,6 %. Dabei erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung um 50 € auf 4987,50 €.
Auch soll die gesetzliche Rente im Juli voraussichtlich um 3,5 % in Westdeutschland und 4,2 % in den neuen Bundesländern angehoben werden. Dabei wird die Grenze für einen Hinzuverdienst bei Rentnern, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, abgeschafft.
Die mit der Energiekrise einhergehenden Belastungen durch die hohen Preise sollen ab 2023 gedeckt werden. Ab März greift – rückwirkend ab Januar – die Gaspreisbremse. Damit wird der Gaspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf zwölf Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Gaspreisbremse soll voraussichtlich im April 2024 wieder außer Kraft treten.
Auf eine finanzielle Entlastung können auch die Verbraucher hoffen, die mit Heizöl, Pellet oder Flüssiggas heizen. Das gilt allerdings nur dann, wenn sich der Preis im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat.
Ab Januar greift auch die Strompreisbremse. Diese soll den Preis für Strom für 80 % der Jahresverbrauchsprognose auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzen.
Studierende erhalten für diesen Winter eine Energiepauschale von 200 €. Sie können diesen demnächst auf einer digitalen Plattform beantragen. Jeder, der am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben ist, hat einen Anspruch darauf.
Gute Nachricht für Steuerzahler: der Grundfreibetrag wird im neuen Jahr für Ledige von 10.347 € auf 10.908 € angehoben. Für Paare gilt der doppelte Betrag.
Zugleich steigt der Sparerfreibetrag. Für Ledige liegt er nun bei 1000 €, für Ehepaare bei 2000 €. Bis zu diesem Betrag sind Einkünfte aus Erträgen wie etwa Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen von der Steuer befreit.
Ab dem neuen Jahr können bis zu 1000 € für Arbeit im Homeoffice abgesetzt werden. Der Maximalbetrag steigt somit um 400 €.
Rund 1,4 Milliarden mehr Bürger sollen im Jahr 2023 einen Anspruch auf Wohngeld haben. Einkommensschwache Haushalte können mit durchschnittlich 190 € mehr Wohngeld pro Monat rechnen. Der Antrag erfolgt über die örtliche Behörde.
Das Kindergeld wird ebenfalls erhöht. Eine Staffelung der Beitragshöhe wurde abgeschafft: Es beträgt nun für jedes Kind 250 € monatlich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an mingersregelt@mingers.law.
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