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Unbeliebte Weihnachtsgeschenke – Was gilt beim Umtausch zu beachten?

29.12.2022
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Nicht immer trifft man bei den Weihnachtsgeschenken den Geschmack des anderen. Da ist es gut, wenn man den Kassenzettel aufbewahrt hat und die Ware zurückgeben kann. Das ist jedoch nicht immer möglich: Welche Rechte habe ich beim Umtausch?

Gibt es ein Umtauschrecht?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kauf im Laden verbindlich. Der Kaufvertrag ist gemäß § 433 BGB dann abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Ware übergeben und der Käufer die Ware abgenommen sowie den Kaufpreis bezahlt hat.

Soweit kein Mangel vorliegt, können Käufer die Ware nur dann umtauschen oder zurückgeben, wenn vorab mündlich oder schriftlich durch die AGBs ein solches Recht vereinbart wurde. Achten Sie darauf, dass meist unterschiedliche Geschäftsbedingungen für den Laden und für den Onlinehandel gelten.

Umtausch und Rückgabe häufig aus Kulanz!

In der Praxis sind Händler allerdings oft kulant und tauschen auch ohne eine vorherige Vereinbarung um. Denn aufgrund der großzügigen Umtauschregeln ihrer Konkurrenten fühlen sich viele von ihnen dazu genötigt, ihren Kunden ebenfalls entgegenzukommen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet.

Doch Vorsicht: Rückgabe liegt vor, wen ein Händler Geld zurückgibt. Im Falle des Umtauschs wird hingegen Ware gegen Ware getauscht – nicht gegen Geld. Händler wollen so wenigstens ihre Gewinnspanne aus dem ursprünglichen Geschäft behalten. Statt Ware kann dennoch auch ein Gutschein für einen späteren Einkauf übergeben werden.

Welche Besonderheiten gelten beim Versandhandel?

Beim Versandhandel kann der Käufer die Ware anders als im Laden vorher nicht prüfen. Um das auszugleichen, können sie den Kaufvertrag bei Versandgeschäften ohne jeden Grund widerrufen. Dabei wird nach §§ 312g und 355 BGB die Ware zurückgeschickt und der Kaufpreis im Gegenzug zurückgezahlt.

Beachten Sie dabei unbedingt die Widerrufsfrist! Der Widerruf ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware möglich. Wer seine Weihnachtsgeschenke also zu früh liefern lässt, hat nach Heiligabend keine Zeit mehr, den Kauf zu widerrufen.

Sie haben weitere Fragen?

Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

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