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KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!

12.01.2023
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Kunden der KfW-Bank aufgepasst! Das LG Limburg hat das Kreditinstitut zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für einen Förderkredit eines Immobilienbesitzers verurteilt. Nähere Informationen zum Fall finden Sie hier!

Wann haben Banken einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Kreditinstitute können auf eine Vorfälligkeitsentschädgung bestehen, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt und die Bank dadurch einen Zinsschaden erleidet. Voraussetzung dafür ist allerdings nach § 502 BGB, dass der Kunde im Kreditvertrag über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung ausreichend informiert wird.

In der Praxis kann in vielen Fällen jedoch die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden. Dies zeigt auch der aktuelle Fall vor dem Landgericht (LG) Limburg bezüglich eines Förderkredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wie liegt der Fall vor dem LG Limburg?

Im vorliegenden Fall vor dem LG Limburg hat ein Immobilienkäufer im Jahr 2016 eine Finanzierung aus mehreren Bausteinen bei einer Sparkasse abgeschlossen. Diese bestand zunächst einmal aus einem regulären Immobilienkredit der Sparkasse, aus einem Darlehen der Sparkassen-Versicherung und zuletzt auch aus einem Förderkredit aus dem Wohneigentumsprogramm Nr. 124 der KfW.

Die drei Darlehen hatten unterschiedliche Zinsbindungen: Diese lagen zwischen 10 und 25 Jahren. Im Jahr 2021 wurde die Immobilie verkauft. Daraufhin verlangte die Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 10.000 €. Davon fiel circa ein Viertel auf das KfW-Darlehen. Weitere 6000 € beanspruchte die Sparkassen-Versicherung für sich.

KfW-Bank hat nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode informiert!

Um den Verkauf der Immobilie abwickeln zu können, zahlte der Kunde zunächst die Vorfälligkeitsentschädigung. Doch wenig später verlangte er sie mit der Begründung zurück, er sei nicht korrekt über die Berechnung der Entschädigung informiert worden. Außerdem enthalte der Darlehensvertrag keine Informationen über die Berechnungsmethode. Das LG Limburg gab dem Kunden Recht.

Laut Gericht fehlt im Kreditvertrag jegliche erforderliche Angabe dazu, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Es sei mithin lediglich von einer Fälligkeit in „angemessener Höhe“ die Rede, die jedoch nicht näher spezifiziert werde und nach dem LG Limburg somit unzureichend ist.
Die KfW-Bank muss somit die Entschädigung in vollständiger Höhe an den Kläger zurückzahlen.

Hammer-Urteil – Darum ist das Urteil auch für Sie relevant!

Das Urteil des LG Limburg ist deswegen für sehr viele deutsche Immobilienkreditnehmer brisant, da es sich bei den im vorliegenden Fall verwendeten Kreditverträgen um Muster handelt, die von Sparkassen in ganz Deutschland übernommen werden. Zudem ist erstmals auch die KfW-Bank betroffen.

Neben den Sparkassen verwenden allerdings auch viele weitere Banken entsprechende fehlerhafte Kreditverträge. Es finden sich auffällige Fehler bei der Commerzbank, den genossenschaftlichen Kreditinstituten, der Volksbank, der Raiffeisenbank und der Sparda-Bank.
Wichtig ist, dass Ihr Immobilienkredit nach März 2016 abgeschlossen wurde.

Holen Sie sich Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!

Wer eine Baufinanzierung aus diesem Zeitraum vorzeitig beendet und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte prüfen lassen, ob er dieses Geld zurückfordern kann. Achten Sie dabei auf die Verjährung! Derzeit können noch Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangt werden, die seit dem Jahresbeginn 2020 erfolgt sind.

Sie sind ebenfalls betroffen und wollen nun auch Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen? Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Wir kämpfen für Ihr Recht! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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