Am heutigen Donnerstag werden in vielen Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, wieder Verkehrssünder zur Strecke gebracht. Der Blitzer-Marathon ist dabei zu einem beliebten Mittel der Behörden geworden, um Temposünder flächendeckend zu erwischen und zu bestrafen. Allein beim letzten Blitzer-Marathon lag die Zahl bei 91.000. Der Blitzer-Marathon dauert dabei von sechs Uhr morgens bis zehn Uhr abends. Mit dem neuen Punktesystem in Flensburg kann bei einem Verkehrsverstoß der Führerschein ganz schnell weg sein. Doch gibt es Möglichkeiten, sich gegen entsprechende Strafen zu wehren.
Sollten Sie beim Blitzer-Marathon erwischt worden sein, wird in aller Regel zunächst einmal ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Ermittlung des Fahrers. Auf den Anhörungsbögen sollte man also keine Angaben zur Sache selbst machen, sondern sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Das gilt natürlich nur insofern, als dass man sich gegen das Verfahren wehren möchte.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verjährungsfrist. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten hier drei Monate ab dem Zeitpunkt der Tat. In dieser Zeit muss die Behörde also neben der Ermittlung des Fahrers auch einen Bescheid erlassen haben. Zwar kann die Verjährungsfrist durch eine Anhörung unterbrochen werden, doch darf dies nur einmal passieren. Eine solche Anhörung kann sich zum Beispiel schon daraus ergeben, dass Sie unmittelbar nach Ihrem Vergehen beim Blitzer-Marathon angehalten werden. Das wird häufig von den Behörden nicht geprüft, so dass die Frist nicht selten einfach verstreicht.
Um den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren, ist das Beweisfoto von entscheidender Bedeutung. Dabei können unter Umständen sogar Fotos aus sozialen Netzwerken verwendet werden, wobei die Ermittlung vor Gericht jedoch durchaus schwierig ist. Für eine eindeutige Zuordnung muss nämlich eine Vielzahl biometrischer Merkmale auf dem entsprechenden Foto vorhanden sein. Gerade hier scheitert das Verfahren aber oftmals. Der Behörde bleibt in solchen Fällen nur die Möglichkeit, für die Zukunft das Führen eines Fahrtenbuchs zu veranlassen. Regelmäßig erfolgt das aber nur für die Dauer eines Jahres.
Sollten Sie nach dem Blitzer-Marathon zweifelsfrei zu identifizieren sein, kann noch die Technik helfen. So kommt es immer wieder zu Messfehlern, die unmittelbar angreifbar sind. Besonders interessant ist hier die Tatsache, dass die Gerichte in letzter Zeit mehrmals die Verwertbarkeit der Ergebnisse in Zweifel gezogen haben, weil die Hersteller der Anlagen wegen des Geschäftsgeheimnisses keine genaueren Angaben machen wollten. Darüber hinaus dürfen die mobilen Anlagen auch nur von geschultem Personal bedient werden und müssen zudem geeicht sein.
Sollten Sie tatsächlich beim Blitzer-Marathon erwischt worden sein, gilt es zunächst einmal zu schweigen und keine Entschuldigungen vorzubringen. Gleiches gilt, wenn Sie den Bogen zur Anhörung erhalten haben. Spätestens hier aber empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Trotz der weitreichenden Ankündigungen kann es gerade beim Blitzer-Marathon zu einem Tempoverstoß kommen, der unangenehme Folgen haben kann. Sollten Sie Fragen rund um den Blitzer-Marathon haben oder sich gegen ein Verfahren wehren wollen, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Schließlich hat auch der letzte Blitzer-Marathon gezeigt, dass Verfahrensfehler immer wieder vorkommen und entsprechend erfolgreich angegriffen werden können.
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