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KfW-Darlehen: Auszahlungsabschlag laut BGH ab Juni 2010 unwirksam!
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BGH zum Online-Shopping: Käufer darf widerrufen – ein Grund ist nicht erforderlich!

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Immer wieder sind Probleme im Bereich von Online-Käufen Thema vor den obersten Gerichten, vor allem wenn es um den Widerruf vom Online-Kauf geht. Im jüngsten Fall hatte eine Firma aus Rottweil Matratzen mit einer Tiefpreisgarantie beworben und angeboten. Ein Mann hatte daraufhin vergeblich versucht, diese bei dem Unternehmen durchzusetzen. Speziell ging es um eine Differenz von dreißig Euro.
Aus diesem Grund widerrief der Käufer den Vertrag fristgerecht. Dass der Kläger zunächst eine Nachverhandlung anstrengte, schade laut BGH nicht. Im Ergebnis gaben die obersten Richter des 8.Zivilsenats dem Kläger Recht. So urteilten auch schon die beiden vorherigen Instanzen. Mehr zum Widerruf vom Online-Kauf im Folgenden!
 

Was hat das Gericht zum Widerruf vom Online-Kauf entschieden?

 
Richterin Milger zufolge habe der Gesetzgeber den Verbraucher aus gutem Grund mit einem „effektiven und einfachen Recht“ auf Widerruf ausgestattet. Nur so sei eine unproblematische Loslösung solcher Verträge möglich. Dadurch werde zudem die Hemmschwelle für etwaige Bestellungen herabgesetzt, was im Endeffekt wiederum die Marktchancen des Händlers erhöhe. Dieser sah den Sachverhalt natürlich komplett anders und sprach in Bezug auf das Vorgehen des Kunden von „einer Verhöhnung des Händlers“. Nichtsdestotrotz ist jetzt klar, dass alleine der fristgerecht erhobene Widerruf vom Online-Kauf in der korrekten Form ausschlaggebend ist. Das gilt auch bei Online-Käufen ohne Angabe von Gründen.
 

Warum Tiefpreisgarantien grundsätzlich problematisch sind!

 
Schon 2011 hatte man gerichtlich festgestellt, dass sich Unternehmen im Streitfall an die niedrigeren Preise der Konkurrenz orientieren müssen. Bei der damaligen Klage der Wettbewerbszentrale im Namen eines Kunden ging es um eine Kaffeemaschine, die man trotz der Tiefpreisgarantie bei der Konkurrenz für 250 Euro weniger erwerben konnte. Nicht zuletzt deswegen zweifeln Verbraucherschützer an dem Sinn und Zweck dieser Garantien, die ihrer Ansicht nach oftmals gar keine Tiefpreise darstellen. So solle der Kunde besser selbst recherchieren, ob er wirklich das billigste Produkt gefunden hat.
 

Fazit!

 
Sollten Sie zu Fragen rund um Kaufverträge im Internet oder etwaigen Widerrufsmöglichkeiten haben, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.

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