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Bei Flugverspätung Entschädigung erhalten – Ansprüche gemäß Fluggastrecht

17.03.2016

Nach der Dienstreise steht der Heimflug an — doch der Abflug verzögert sich um mehrere Stunden, die Wartezeit steigt. Bei Flugverspätung gibt es Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung, es stellt sich allerdings die Frage, für wen die Entschädigung gilt, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Flugverspätung bei der Geschäftsreise: Ansprüche?

In der Regel steht Reisenden bei Wartezeiten über drei Stunden durch Flugverspätung eine Entschädigung bis zu 600 Euro zu — mindestens aber 250 Euro.
Gelten Fluggastrechte allerdings auch im Fall einer Geschäftsreise und wer profitiert letztlich?
Wer für das Flugticket zahlt, erhält auch die Entschädigung: Da das Ticket bei der Geschäftsreise in der Norm vom Arbeitgeber übernommen werden sollte, besteht auch für ihn Ersatzanspruch seitens der Airline bei Flugverspätung bzw. langen Wartezeiten. Regulär bestehen aber Ansprüche auf Ausgleichszahlung desjenigen, der auch mit erheblichen Verspätungen gewartet hat. Nicht selten verlangen Firmen von ihren Arbeitnehmern aber die Auszahlung der Entschädigung, darauf weisen in größeren Konzernen sowohl die Reiserichtlinien, als auch die Festlegung im Arbeitsvertrag hin.

Maßgeblich bei der Kostenerstattung ist die Reisestrecke

Wie hoch die Entschädigung durch die Airline ausfällt, entscheidet maßgeblich die Reisestrecke. Die Europäische Fluggastrechteverordnung regelt dabei die Bezifferung des Entschädigungbetrages. Es ist festgelegt, dass bei einer Verspätung ab drei Stunden und einer Reisestrecke bis 1500 Kilometern ein Anspruch von 250 Euro pro Fluggast besteht. Strecken, die länger als 3500 Kilometer erhöhen die Entschädigung auf 400 Euro.
Ab 3500 Kilometern einer Flugstrecke können 600 Euro Erstattung geltend gemacht werden. Irrelevant ist die Reisestrecke nur bei der Lage des Ab- und Zielflughafens: Liegen diese in Ländern der EU können maximal 400 Euro vergütet werden. Ebenso besteht Anspruch auf Entschädigung bei der Annullierung des Fluges. Unbehelligt bleibt die Airline jedoch, wenn Unwetter oder Streiks angesagt sind und eine Verspätung des Flugs bedingen— solche außergewöhnlichen Umstände bedürfen keiner Entschädigung gegenüber den Fluggästen.
 
Sollten Sie also bei der Dienstreise von erheblichen Flugverspätungen betroffen sein, stehen die Chancen gut, dass Sie von einer Erstattung profitieren und Geld von der Airline zurück bekommen. 

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