Bild: Worranan Junhorm / shutterstock.com
Am 22. November 2016 entstanden durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs neue Möglichkeiten für Verbraucher. Es gibt für Kunden, die ihren Darlehensvertrag nach Juni 2010 abgeschlossen haben, neuerdings gute Chancen.
Besonders Kunden der ING Diba, der Münchener Hypothekenbank und Signal Iduna, die ihre Verträge zwischen Mitte 2010 und Mitte 2011 abgeschlossen haben, stehen die Chance sehr gut.
Das Urteil beschäftigt sich mit den sogenannten Pflichtangaben, die aufzuführen sind, um den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist zu erwirken. Eine dieser Pflichtaufgaben war ursprünglich die Aufsichtsbehörde der Bank. Kurz bevor die neue Regelung in Kraft treten sollte, wurde diese Pflichtangabe jedoch gestrichen. Trotz dessen findet man die Nennung der Aufsichtsbehörde in vielen Kreditverträgen, besonders in denen aus dem zweiten Halbjahr von 2010 und auch immer wieder in Verträgen von 2011.
Das Urteil des BGH: Die Erwähnung der Aufsichtsbehörde ist nicht generell falsch, sodass der Vertrag auch nicht grundsätzlich als unwirksam anzusehen ist, findet sich die Aufsichtsbehörde darin.
Nennt das Kreditinstitut die Aufsichtsbehörde jedoch fälscherweise als Pflichtangabe im Kreditvertrag, so muss diese auch aufgeführt sein. Ist dies der Fall ist der Vertrag auch nach Jahren noch angreifbar.
Man muss sich als Verbraucher in diesem Fall also nicht nur die Widerrufserklärung ansehen, sondern auch den Kreditvertrag an sich, um die oben genannten Fehler zu überprüfen.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde seinen Vertrag widerrufen und hat gute Chancen auf eine Rückabwickung, durch die ihm der sofortige Ausstieg ermöglicht wird.
Experten zufolge sind im Zeitraum von Juni 2010 bis Juni 2011 viele der Sparkassenverträge angreifbar. Das liegt daran, dass die Aufsichtsbehörde fast immer als Pflichtangabe benannt wird, jedoch in der Widerrufserklärung gar nicht erwähnt wird oder lediglich im „Europäischen Standardisierten Merkblatt“, welches nicht zum Kreditvertrag gezählt wird.
Auch Kunden der ING Diba, Signal Iduna und der Münchener Hypothekenbank können ihre Verträge in vielen Fällen angreifen. Im zweiten Halbjahr des Jahres 2010 sprachen diese Banken in ihren Verträgen von der „Aufsichtsbehörde für den Kreditnehmer“. Diese Formulierung ist vollkommen sinnlos, da es keine Aufsichtsbehörde für den Kreditnehmer gibt, lediglich eine für die Kreditinstitute. Daher kann diese Aufsichtsbehörde im Vertrag gar nicht genannt werden. Aus diesem Grund ist die Widerrufsbelehrung sowieso hinfällig und somit ungültig. Daher stehen die Chancen auf einen Kreditwiderruf auch hier sehr gut.
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