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BGH Urteil zum Kreditwiderruf: Besonders gute Chancen bei ING Diba, Sparkasse und Co!
28.02.2017
LKW-Kartell – Steigende Anzahl der Schadensersatzklagen
01.03.2017

Widerruf vom unliebsamen Darlehen — Mit einem Vergleich reicher werden, als Sie es sind!

01.03.2017

Bild: nito / shutterstock.com
Beim Darlehen nichts Neues: Wer seinen unliebsamen Kredit vorfristig beenden will, der muss den Widerruf einreichen. So fällt die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehensnehmer aus. Ein ordnungsgemäßer Widerruf ist aber auch nur dann möglich, wenn Sie von Ihrem Kreditinstitut, Bank oder Sparkasse, nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Achtung beim Widerruf — ein Vergleich zahlt sich meist eher aus!

Natürlich ist der Widerruf des Darlehens eine gute Möglichkeit den jeweiligen Vertragspartner mit den eigenen Waffen zu schlagen. Bei unzureichender oder fehlerhafter Belehrung über Ihr Widerrufsrecht ist der Widerruf eine lukrative Möglichkeit sein Geld ohne zusätzliche Kosten zurückzuverlangen.
In den meisten Fällen sind weder Banken noch Sparkassen oder andere Kreditinstitute dazu bereit sich auf den Widerruf einzulassen. Da hilft nur der außergerichtliche Vergleich, also die Einigung, die beide Seiten als angemessen für sich akzeptieren können oder die Klage.
Kostengünstig für Sie ist sicherlich der Vergleich. Mit diesem müssen selbstverständlich auch Sie als Darlehensnehmer Zugeständnisse machen, u.a. wird Teil eines Vergleiches sein, dass Sie nicht den Niedrigzins vereinbaren können oder sich Rückzahlungen vermindern.
— Grundsätzlich wollen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer allerdings einen größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil für unsere Mandanten herausholen. Auch beim Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichs, versuchen wir in beratenden Gesprächen mit Ihnen gemeinsam genau abzuwägen, ob der Zug vor Gericht wirklich lohnenswert ist.

Banken zeigen sich zunehmend vergleichsbereit

Durch die derzeit äußerst verbraucherfreundliche Rechtsprechung beim Thema Widerruf von Darlehen steigt auch bei Banken und Sparkassen die Bereitschaft einem außergerichtlichen Vergleich zuzustimmen. Ihr Anliegen ist vor allem von wirtschaftlicher Natur: Auch ein Darlehensnehmer mit schlechtem Zins ist besser, als gar keiner. Auch ein Rechtsstreit geht an Kreditinstituten nicht spurlos vorbei.
U.a. Raiffeisenbanken, Sparkassen oder die DKB (Deutsche Kreditbank) sind zunehmend vergleichsbereit. Für Darlehensnehmer ist dies ein gutes Zeichen den Widerruf des Darlehens aufgrund fehlerhafter Belehrung doch zu wagen. Lassen Sie sich also auch beim Ablehnen Ihres Widerrufs nicht entmutigen — auch ein Vergleich kann durchaus lukrativ sein!
Kommt es letztlich doch zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bank, Sparkasse oder dem Kreditinstitut, stehen Ihre Erfolgschancen gut. Auch im gerichtlichen Prozess entstehen vergleichende Einigungen zwischen den klagenden Parteien. Prozesskosten sind fair geteilt, im Falle des Klagegewinns Ihrerseits, übernimmt der Darlehensgeber die Kosten des Verfahrens.
Darlehensnehmer aufgepasst: Wichtig beim Gang vor Gericht gegen einen so starken Gegner wie Banken und Sparkassen ist die Absicherung durch den Rechtsschutz. Ohne Rechtsschutzversicherung beraten wir verantwortungsvoll, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wirklich lohnt!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten aus diesem Grund für Sie eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles an! Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular — wir prüfen Ihren Darlehensvertrag und die zugehörigen Widerrufsbelehrungen kostenfrei und schnell. Unsere versierten Anwälte beraten Sie ferner gerne über Erfolgsaussichten und mögliche nächste Schritte!
Mehr zum Thema Widerruf von Darlehen auch auf YouTube sehen!

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