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Neu beschlossenes Dieselfahrverbot, rechtswidrige Rückrufaktion und Klagewelle – immer wieder steht der VW-Abgasskandal in den Schlagzeilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Neue Ermittlungen ergaben, dass der innere Führungszirkel von Audi bereits seit Jahren Kenntnis vom Abgasskandal hatte. Der Audi-Vorstandschef Rupert Stadler sei noch vor der Aufdeckung des Abgasskandals durch die amerikanische Umweltbehörde EPA über die abweichenden NO2-Werten im Bilde gewesen. Er habe sich sogar für den Einsatz der Betrugssoftware ausgesprochen.
Somit stehen erneut Martin Winterkorns selektive Gedächtnislücken vor dem Untersuchungsausschuss im Lichte der Öffentlichkeit. Dass er sich in einem Verfahren wegen der VW-Betrugssoftware vor dem Landgericht Paderborn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat, habe Winterkorn davor bewahrt bei wahrheitsgemäßer Aussage wegen Betrugs bezichtigt zu werden.
Des Weiteren gab der Minister Herrmann vor einigen Tagen bekannt, dass der Freistaat Bayern 500 Polizeifahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind, nicht zurückleiten wird. Hierbei wird befürchtet, dass jegliche Gewährleistungsansprüche auf Schadensersatz verloren gehen. Erstmals bekommt somit die Rückrufaktion Gegenwind von öffentlicher Seite.
Negative Praxiserfahrungen von Klägern sowie eine Warnung der EU-Kommission richten sich an die Bürger, die von VW betrogen wurden. Demnach führt das profane Bündnis des Bundesverkehrsministeriums, das Kraftfahrt-Bundesamtes und des VW-Konzerns zu weiteren Nachteilen für Betroffene. Die Erpressung durch die rechtswidrige Androhung der HU-Plakettenversagung beim TÜV Nord und die Androhung der Fahrzeugstilllegung für Fahrzeuge von Rückrufverweigererern durch das Kraftfahrt-Bundesamt sind nun die Folge.
Von juristischer Seite aus gesehen sei die Rückrufaktion insgesamt rechtswidrig. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sei die EU-Typgenehmigung kraft gesetzlicher Anordnung erloschen. Die Rückrufmaßnahme könne nur noch bei Existenz der Genehmigung rechtmäßig erfolgen. Diese fällt allerdings wegen erloschener Typgenehmigung weg – folglich müsse die gesamte Rückrufaktion unverzüglich gestoppt werden.
Den Anfang machte das am 21.2. beschlossene Dieselfahrverbot in Stuttgart ab 2018, durch welches der Wert der vom Abgasskandal betroffenen Autos stark abnehmen wird. Es wird vermutet, dass sich weitere große Städte spätestens nach der Bundestagswahl anschließen werden.
Da Sammelklagen in Deutschland unzulässig sind, müssen Sie als Geschädigter individuell für Ihr Recht kämpfen!
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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