Bausparer können aufatmen – nach aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Bausparkassen keine Darlehensgebühr mehr verlangen. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag, den der Darlehensnehmer neben den zusätzlichen Kreditzinsen zu zahlen hat, um ein Darlehen in Anspruch nehmen zu können. Während die Kassen die Darlehensgebühr in Neuverträgen bereits abgeschafft haben, wird dies nun auch bei den älteren Verträgen durchgesetzt. Was bedeutet das nun für Bausparer? Wir klären auf!
Bausparkassen haben nun keinen Anspruch mehr auf die Darlehensgebühr. Bei 30.000€ wären etwa 60€ neben den Kreditzinsen fällig. Dies kommt lediglich dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen zugute, ohne vertragliche Gegenleistung für den Kunden. Für Bausparer bedeutet das, sie können das gezahlte Bearbeitungsentgelt zurückverlangen, solange Rückzahlungsansprüche noch nicht verjährt sind. Verjährt sind die Darlehen, die vor dem Jahr 2013 ausgezahlt wurden – die Frist beläuft sich also häufig auf drei Jahren. Kreditnehmer des Jahres 2013 müssten somit noch in diesem Jahr tätig werden!
Das Prinzip eines Bausparvertrages lässt sich mit folgendem Beispiel erklären: zehn Personen sparen jeweils in zehn Jahren auf ein eigenes Haus. Legen sie jedes Jahr ihr angespartes Geld zusammen, kann sich der erste Anleger sofort ein Haus leisten. Dabei läuft es bei jedem Darlehensnehmer auf eine ähnliche Wartezeit hinaus.
Der Bausparvertrag durchläuft drei Phasen. Zunächst wird in der Ansparphase das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Die zweite Phase beinhaltet die Zuteilung. Diese erfolgt nach einer Bewertungszahl, welche aus Sparbeiträgen, anfallenden Zinsen und Vertragslaufzeit resultiert. In der abschließenden Darlehensphase wird der Restbetrag bis zur abgeschlossenen Vertragssumme als Kredit gewährt. Der Darlehensnehmer zahlt hierbei die Zinsen, die zu Vertragsabschluss festgelegt wurden.
Für denjenigen, der sich eine Immobilie finanzieren will oder sein Geld anlegen will, ist dies durchaus eine der sichersten Formen des Sparens. Trotz, oder vielmehr wegen der derzeitigen Niedrigzinsen, die in den nächsten Jahren weiter abfallen könnten, wird der Bausparvertrag als Geldanlage immer attraktiver. Grund dafür ist das stabile Gleichbleiben der vereinbarten Zinsen.
Allerdings sind später die Sollzinsen beim Darlehen zum Markt vergleichsweise höher. Umgehen könnte man das Problem dann dadurch, dass man auf einen niedrigeren Bankkredit zurückgreift. Denn sobald das Zinsniveau wieder steigt, wird es viel lohnendere Marktprodukte für die Geldanlage geben. Letztendlich zahlt man dabei noch die niedrigen Zinsen.
Die bestmögliche Baufinanzierung sieht folgendermaßen aus: 60% Bankdarlehen, da hierbei die niedrigsten Zinssatzzahlungen an die Bank anfallen, 20% Bauspardarlehen und 20% Eigenkapital.
Sollte man in Finanznot geraten und die Raten nicht mehr bezahlen können – nicht das Haus verkaufen! Bereits gezahlte Zinsen gehen damit verloren. Statt der Darlehensrate kommen nun monatliche Mietzahlungen auf Sie zu. Empfehlenswert ist dagegen ein frühzeitiges gemeinsames Krisengespräch, da die Bank ebenfalls Interesse dran hat, dass sie weiterhin zahlungsfähig bleiben.
Viele Bauherren kalkulieren, dass sie die aufzubringende Miete als Rate an die Bank zahlen können. Beachten Sie aber hierbei, dass Nebenkosten zu der angesetzten Kaltmiete nicht miteingerechnet werden.
Trotz des Tilgungsanteils bei Darlehen, der normalerweise anfangs bei einem Prozent liegt, wird die Restschuld nur erschwerend abgetragen. Bei einer ursprünglichen Rate von 2,5%, liegt die Zinsrate dann immer noch bei 1,5%. Zu empfehlen sind Sondertilgungsrechte. Man bekommt die Möglichkeit beispielsweise einmal im Jahr außerhalb der Ratenzahlung eine vereinbarte Summe zu zahlen, wodurch sich Kredit und Zinsen schneller verkleinern.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Bankrecht haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswegs finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.