Bild: Syda Productions / shutterstock.com
Um weiter Kindergeld zu beziehen, muss der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer vom Kind vorgelegt werden. Es soll dadurch verhindert werden, dass das Kindergeld für ein Kind nicht zweifach gezahlt wird und somit keine ungerechtfertigten Zahlungen ins Ausland erfolgen. Durch die Steuer-IdNr. Kann dies besser geprüft werden.
Eigentlich gilt diese gesetzliche Voraussetzung seit Jahresanfang, die jedoch auf Ende 2016 verlängert wurde. Nun stellt sich die Frage, ob die Aufregung um die Kindergeldzahlung vom letzten Jahr sich dieses Jahr wiederholt. Viele Eltern waren damals verunsichert, ob die Steuer-IdNr. dem Amt auch wirklich vorliegt.
Die meisten Steueridentifikationsnummern liegen der Arbeitsagentur bereits vor. Wenn dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, wird im Jahr 2017 auch weiterhin Kindergeld gezahlt. Wenn Eltern bereits Kindergeld erhalten, müssen diese sich also keine Sorgen machen, denn diese werden dann von der Familienkasse zur Meldung der Steuer-ID aufgefordert. Eltern sollten der Aufforderung dann aber zwingend nachkommen. Andernfalls kann es dazu führen, dass Kindergeld nicht mehr gezahlt wird oder auch für das Jahr 2016 zurückgezahlt werden muss. Ohne die ID werden Neuanträge erst gar nicht angenommen. Die Steuer-IdNr. muss der entsprechenden Familienkasse schriftlich übermittelt werden. Die Anschrift lässt sich dem Kindergeldbescheid der Familienkasse entnehmen.
Wird die Steueridentifikationsnummer nicht gesondert verwahrt, finden Sie diese auf der Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgebers und im Steuerbescheid. Alternativ können Sie die Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Aktuell erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder monatlich 190 Euro pro Monat, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes zusätzliche Kind 221 Euro. Ab 2017 steigen die Beträge für die ersten zwei Kinder auf 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro.
Für Fragen zum Thema Kindergeld oder anderen Themen kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Weitere aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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