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Der Kauf von Gebrauchtwagen birgt mitunter viele Risiken. Das sieht offenbar auch der BGH so und hat entschieden: Sollte ein Gebrauchtwagen trotz der Zusage des Händlers keine Garantie mehr haben, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Immer wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Streitigkeiten rund um den Kauf von Gebrauchtwagen zu entscheiden. In einem aktuellen Fall stellten die höchsten Richter jetzt fest, dass der Kauf solcher Fahrzeuge eben keine ausschließliche Sache des Vertrauens sei- das gelte vor allem dann, wenn der Wagen noch dem Schutz einer so genannten Herstellergarantie unterliege. Im Ergebnis sahen die Richter in der Herstellergarantie ein Beschaffenheitsmerkmal, das bei entsprechender Geltendmachung zu einem Recht auf Rücktritt führen könne. Die Vorinstanzen waren noch davon ausgegangen, dass es sich bei einer Garantie lediglich um die rechtliche Beziehung zwischen Halter und Hersteller handele. Der BGH hingegen befand, dass beim Kauf von Gebrauchtwagen gerade diesem Merkmal „ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht“ zukomme.
Im speziellen Fall ging es um ein teures Sportcoupé im Wert von 42.000, das nach dem Kauf mehrmals repariert werden musste. Die Reparaturen waren insoweit auch noch von der Garantie gedeckt. Das änderte sich aber, als dem Hersteller eine Manipulation am Tacho auffiel. Folgerichtig forderte dieser das Geld für die Reparaturen zurück. Das war der Grund, warum der Kläger schließlich das Auto zurückgeben wollte. Nach Ansicht des BGH müsse der Begriff des Beschaffenheitsmerkmals inzwischen weit gefasst werden. Es zählen demnach nicht mehr nur diejenigen Faktoren, die der Sache „selbst unmittelbar anhaften“ sondern auch solche Beziehungen der Sache zur Umwelt, die Einfluss auf die Wertschätzung der Sache hätten.
Das Urteil ist insofern noch nicht endgültig, als dass der BGH nur diejenigen Fakten bewertet, die vorinstanzlich in Erfahrung gebracht werden konnten. Hier ist aber noch vieles unklar. In der Folge wird der Fall an das Oberlandesgericht in München zurückverwiesen und neu verhandelt. Die rechtliche Einordnung der BGH-Richter wird aber wohl die entscheidende Grundlage für das kommende Urteil sein.
Sollten Sie Fragen rund um den Kauf von Neu-oder Gebrauchtwagen haben, steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer als kompetenter Partner natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu aktuellen Rechtsthemen finden Sic auch in unserer Rubrik „News“ oder auf unserem You-Tube-Kanal.
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