Bild: FCSCAFEINE / shutterstock.com
Auch bei der diesjährigen Europameisterschaft in Frankreich fiebern wieder Tausende Arbeitnehmer mit. Doch darf man die Spiele am Arbeitsplatz eigentlich auch „live“ verfolgen?
Fußball ist zur EM-Zeit häufig das bestimmende Thema in deutschen Büros. Es wird mitunter heiß diskutiert und über spielentscheidende Szene gestritten. Da ist es natürlich nicht verwunderlich, dass man so viele Spiele wie möglich sehen und live mitverfolgen will. Doch leider machen die Anstoßzeiten dem einen oder anderen Mitarbeiter am Arbeitsplatz einen Strich durch die Rechnung. Wir klären, ob das Gucken der Spiele am Arbeitsplatz erlaubt ist oder nicht.
Die EM-Spiele über Radio zu verfolgen ist wohl die einfachste Art. Ein solches kann grundsätzlich ohne Probleme mit zur Arbeit genommen werden. Entscheidend ist aber letztendlich, welche Art von Arbeit verrichtet wird. Das Radiohören darf folglich die Tätigkeit nicht stören oder beeinträchtigen. So werden bei Jobs mit Kundenbetreuung Beeinträchtigungen eher vorliegen als beispielsweise bei einem Pförtner. Insgesamt kann der Arbeitgeber das Radio am Arbeitsplatz also nicht per se verbieten. Ein solches kommt erst in Betracht, wenn dadurch die Arbeitsleistung konkret beeinträchtigt wird.
Hier sieht die Lage schon deutlich anders aus. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Gucken von EM-Spielen am Arbeitsplatz nicht dulden. Früher riskierten Arbeitnehmer sogar eine Kündigung. Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung durchgesetzt, dass zunächst einmal eine Abmahnung erfolgen muss.
Das entsprechende Urteil resultiert aus dem Jahre 2010. Ein Mitarbeiter eines Elektronikfachhandels hatte während der Weltmeisterschaft ein Fußballspiel geschaut. Daraufhin wollte der Arbeitgeber den Verkäufer feuern. Die Richter aber waren der Auffassung, dass das Gucken während solcher Turniere (also auch der EM) „als sozial angemessenes Verhalten“ angesehen werden kann, weshalb nur eine Abmahnung als mildere Maßnahme zulässig sei.
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten bieten inzwischen Streams in „High Definition“ an, so dass das Fußballgucken für Fans am Arbeitsplatz immer interessanter wird. Nicht selten aber stellt der Arbeitgeber das Internet nur für Arbeitszwecke zur Verfügung. Demnach können Verstöße hiergegen zu einer Entlassung führen. Aber selbst wenn das Surfen für Privatzwecke erlaubt sein sollte, ist Vorsicht geboten. Denn auch hier kann im Zweifel eine Kündigung drohen.
90 Minuten vor dem Handy oder Laptop wird wohl nicht erlaubt sein. Auch wenn man die Geräte rechtlich ähnlich wie ein Radio einstufen kann, sollten Arbeitnehmer sich darauf beschränken, per Liveticker die Spielstände einzusehen oder eben auf das Radiohören zurückzugreifen. Schließlich kann bei zu großer Ablenkung von der Arbeit auch hier eine Abmahnung oder eine Kündigung die Folge sein.
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