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Der Monat war mal wieder kürzer als das Budget, dann ist die Bank immer schnell mit Strafgebühren zur Kontoüberziehung. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich heute mit der pauschalen Berechnung dieser Gebühr. Das Urteil: Ein Verbot für die Mindestgebühr von Banken! Ein Sieg für Verbraucher.
Grundsätzlich berechnen die Banken — im heutigen Fall die Deutsche Bank sowie die Targobank — bei geduldeten Überziehungen des Dispokredits eine Pauschale für ihre Kunden. Mit Beschluss des heutigen Urteils bewertet der BGH diese Mindestgebühr als unangemessene Benachteiligung und verbietet des Weiteren die Berechnung dieser.
Was führte zum Urteil (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15): Sowohl die Deutsche Bank, als auch die Targobank erhoben bei der geduldeten Kontoüberziehung von beschlossenen Dispokrediten eine Mindestgebühr. Dagegen wehrten sich nun Verbraucherzentralen. Schreiben Sie auf Ihrem Konto rote Zahlen, erheben die Banken meist Zinsen — rutscht das Minus noch über das vereinbarte Dispo wird’s noch teurer.
Meist befinden sich viele Kunden nur wenige Tage mit ein paar Euro im Minus, sodass der Aufwand für die Banken steigt, weil hier einzeln Bonitäten geprüft werden müssen. Über den Zins nicht zu finanzieren… Aus diesen Grund berechneten die Banken eine Mindestgebühr — diese galt dann auch für die Kurz-Schuldner.
Zum Klagezeitpunkt erhob die Targobank knapp 3 Euro/monatlich (Stand 25.10.16: € 4,95 !), die Deutsche Bank fast 7 Euro/quartalsmäßig an Strafgebühr für überzogene Dispokredite. — Absolut unangemessen fand der BGH!
Ist die Überziehung geduldet, spricht man von einem Verbraucherkredit. Zinsen sind dabei zu berechnen, die Mindestgebühr aber, die die Banken aufschlugen, sind nicht in marktüblicher Höhe. Rund 25.000 % pro Jahr wären bei dem kalkulierten Zinssatz von bis zu 7 Euro angefallen. Dabei entspräche dies einer Überziehung von 10 Euro für einen Tag.
Erste Reaktion: Die Targobank tritt die Strafgebühr für die Überziehung nach dem heutigen Urteil des BGH ab, und zwar mit sofortiger Wirkung! Ansprüchen für geleistete Entgelte komme man so schnell es geht nach. — Um zu erfahren, ob Sie auch von dem Urteil rückwirkend profitieren, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf oder wenden Sie sich an uns.
Wir als Experten im Bankrecht helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen. Kontaktieren Sie uns bspw. telefonisch, wir sind rund um die Uhr für Sie da!
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