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25.10.2016

Häusliche Gewalt – Flucht ins Frauenhaus zahlt die Herkunftskommune!

25.10.2016

Bild: Kamira / shutterstock.com
Wer unter häusliche Gewalt leidet, kann Schutz im Frauenhaus suchen. Bei finanziellen Schwierigkeiten, werden die Kosten für die Unterbringung von der Kommune übernommen. Doch wer zahlt, wenn das Opfer Schutz in einem Frauenhaus sucht, das nicht im Herkunftsort liegt?

Schutz im Frauenhaus vor häusliche Gewalt!

Leidet man unter häusliche Gewalt, sollte man sich keine Gedanken um eine Unterbringung in einem Frauenhaus aufgrund der Finanzierung machen. Aus diesem Grund übernimmt das Jobcenter die Aufwendungen für die Unterkunft.
Damit das Jobcenter, in dem das Frauenhaus liegt, nicht die Kosten für alle fliehenden Frauen übernehmen muss, muss die Herkunftskommune die Aufwendungen tragen. Dies wurde vom Landessozialgerichts Bayern am 21. Juni 2016 entschieden (AZ: L 11 AS 355/15).
Eine Frau floh mit Polizeischutz aufgrund häuslicher Gewalt mit ihren drei minderjährigen Kindern. Nachdem die Frau mit ihren Kindern zunächst bei mehreren Verwandten in verschiedenen Städten einkehrte suchte sie eine Unterkunft im Frauenhaus in einer anderen Stadt auf.
Das lokale Jobcenter zahlte der Frau Arbeitslosengeld II und die Kosten für das Frauenhaus und forderte die entstandenen Kosten vom Jobcenter des Herkunftsortes zurück. Jedoch verweigerte dieses Jobcenter die Übernahme der Kosten, weil die Frau ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht ihrer Gemeinde hatte, da sie sich polizeilich abgemeldet hat.

Kosten für das Frauenhaus zahlt das Jobcenter der Herkunftskommune!

Das Landessozialgericht München und das Sozialgericht in Nürnberg haben die gleiche Entscheidung getroffen, dass das Jobcenter des Herkunftsortes die Kosten für das Frauenhaus übernehmen muss. Denn die Flucht von häuslicher Gewalt schließt nicht grundlegend aus, dass die betroffene Person zum Partner zurück geht.
Falls Sie unter häusliche Gewalt leiden oder Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns unter 02461/8081. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer unterstützt Sie gerne. Unsere Anwälte im Familienrecht und Zivilrecht beraten Sie gerne bei strafrechtlichen Fragen, aber auch bei familienrechtlichen Themen wie Schutz vor Gewalt und Fragen zur Scheidung. Wir sind von Montag bis Sonntag 24 Stunden für Sie da!

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