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Bewerbung: Welche Folgen haben Lügen im Lebenslauf?

05.02.2020

Bild: baranq / shutterstock.com
 
Eine gute Abschlussnote, ein Auslandsjahr und viel Berufserfahrung – die Anforderungen an Arbeitnehmer steigen immer weiter. Viele Bewerber neigen daher zu kleinen oder auch großen Lügen bezüglich des eigenen Lebenslaufs. Doch was ist erlaubt und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich auffliege?
 
 

Bewerbung: Sind Lügen unter Umständen erlaubt?

 
Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer von Lügen absehen. Findet der Arbeitgeber dies heraus, fehlt in der Regel anschließen die vertrauensvolle Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Rechtlich gilt allerdings: Solange der frisierte Aspekt bei der Einstellung des Arbeitnehmers keine Rolle gespielt hat, besitzt dieser arbeitsrechtlich keine Relevanz.
 
Tipp: Lücken im Lebenslauf können auch positiv interpretiert werden. So kann eine Auszeit für die Kinder beispielsweise das Krisenmanagement schulen.
 
 

Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei einer Lüge?

 
Durch die Unterschrift unter den entsprechenden Dokumenten bescheinigt der Bewerber die Richtigkeit der Angaben. Ist dies allerdings nicht der Fall und die falschen Angaben waren ausschlaggebend für die Einstellung, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, den Arbeitsvertrag anzufechten. Darüber hinaus wäre auch eine Klage auf Schadensersatz denkbar.
 
 

Ab wann begehe ich eine Straftat?

 
Im Rahmen des Lebenslaufs sind verbesserte Noten oder auch falsche Zeugnisse ein sehr beliebtes Mittel, um aus der Masse herauszustechen. Das Problem: Die Überarbeitung bzw. Fälschung von Zeugnissen stellt eine Straftat dar und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Zudem würde dies die Anfechtung und Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigen.
 
 

Wie werden Lügen entdeckt?

 
Die zuständigen Personen in den jeweiligen Unternehmen führen meist seit Jahren Bewerbungsgespräche, weshalb eine Lüge oftmals schnell erkannt wird. Bei hohen Führungspositionen nehmen die Firmen auch gerne einen Privatdetektiv in Anspruch, um die Angaben zu prüfen.
 
 
Mehr zu diesem Thema: 

 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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