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Bei Kündigungswelle schnell sein: Hohe Abfindung bei Stellenabbau sichern

30.05.2016

Gibt es in einem Unternehmen einen massiven Stellenabbau, heißt es für Arbeitnehmer schnell sein! Warum? Eine hohe Abfindung gibt es letztlich nur für die, die Anspruch darauf erheben. Ein Mitarbeiter reichte dazu Klage ein — wir klären, wie entschieden wurde und geben Ihnen nützliche Tipps zum Abgang mit finanziellem Plus! 

Abfindung bei Kündigungswelle: Die Sprinterprämie für Arbeitnehmer

Das LAG Düsseldorf entschied zur Abfindung, dass Arbeitnehmer sich mit Konditionen und Bedingungen einer hohen Abfindung arrangieren müssen, wenn es heißt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Alleine der Arbeitgeber entscheidet letztlich, woran seine Abfindung geknüpft ist, und nach welchem System diese vergeben wird. Wenn es um Schnelligkeit beim Anspruch geht, dann ziehen die zu-spät-Kommer eben den Kürzeren und gehen leer aus.
Das liegt zugrunde: Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt, weil dieser eine 300.000 € schwere Abfindung vergab um sieben Stellen einzustreichen. Dabei wurde die Vergabe durch ein offenes Abfindungsprogramm gestaltet. Anhand von Mails und der Reihenfolge derer sollte dann die Abfindungsvergabe unter den Bereichsmitarbeitern bestimmt werden.
Der Kläger argumentierte damit, dass er fristgerecht eine Mail versandt habe, aufgrund von Netzwerküberlastung sei diese aber um Minuten zu spät tatsächlich abgeschickt worden sein. Als Letzter aus seinem Bereich konnte er die Abfindung — aus seiner Sicht — technischen Gründen nicht beanspruchen bzw. nicht für die Abfindung in Betracht gezogen.

LAG Düsseldorf entscheidet zugunsten der Arbeitgeber

Die Klage war letztlich leider erfolglos! Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied zugunsten der Arbeitgeber und urteilte, dass in Absprache mit dem Betriebsrat der Ausschluss eines Mitarbeiters für eine Abfindung rechtswirksam ist.
Der Arbeitgeber darf beim Angebot der Abfindung sowohl die Anwahl der Mitarbeiter und letztlich die Auswahl der ausgewählten Mitarbeiter treffen — auch nach beschlossener Zeitfrist beim Anmelden der Ansprüche.
So im vorliegenden Fall ist ebenfalls rechtmäßig, wer bei einem internet-öffentlichen Programm einen schnelleren Zugriff auf die Anmelde-Möglichkeiten hat. Also, schnell sein lohnt sich beim Run auf Abfindungen beim Stellenabbau! 
 
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen in allen Fragen zum Arbeitsrecht. Zwischen Jetzt und Ihrem persönlichen kostenfreien Erstgespräch steht nur ein Anruf unter der 02461 / 8081 oder eine Mail an info@mingers-kreuzer.de. 
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