Lebensversicherungen befinden sich seit Jahren im Tief, was Versicherungsnehmer vor allem am Garantiezins oder anhand der Entwicklung der Lebensversicherung spüren.
Entspricht Ihre Lebensversicherung nicht mehr den Erwartungen, haben Sie die Möglichkeit auf eine Beitragsfreistellung. Eine weitere ungünstige Möglichkeit ist die Kündigung der Versicherung. Bei einer Kündigung erfolgt die Rückzahlung nach dem Rückkaufswert. Im Vergleich zu den erfolgten Einzahlungen der Beiträge zeigt der Rückzahlungsbetrag bei einer Kündigung sehr oft Verluste auf.
Die weitaus attraktivere Alternative ist der Widerruf der Lebensversicherung. Die Rechtsfolge ist eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrages mit einem finanziellen Vorteil für den Kunden. Denn die eingezahlten Prämien müssen bei der Rückabwicklung verzinst werden. Dies bedeutet, dass die von der Versicherung gezogenen Nutzungen zurück gezahlt werden müssen. Desweiteren müssen die Abschlusskosten zurückgezahlt werden.
Der Widerruf ist dann drin, sobald die verwendete Widerrufsbelehrung falsch war. Ein ungültige Belehrung kann durch Fehler im Inhalt und in der Form verursacht werden. Hievon sind insbesondere Lebensversicherungen betroffen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Vertrag nach dem Policenmodell oder dem Antragsmodell abgeschlossen wurde.
Die Rückabwicklung hat anders als eine Kündigung für den Versicherungsnehmer nur positive Auswirkungen. Der Widerspruch Ihrer Lebensversicherung ist generell zeitlich unbegrenzt möglich. Jedoch sollten Sie beispielsweise nach einer bereits erfolgten Kündigung nicht jahrelang warten und den Widerruf Ihrer Lebensversicherung lieber rechtzeitig erklären. Es ist empfehlenswert, den Versicherungsvertrag bezüglich der Widerrufsbelehrung durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Wir legen Ihnen die exakte Prüfung Ihrer Verischerung durch einen erfahrenen Anwalt nahe, der im Widerruf von Lebensversicherungen bereits erfolgreiche Erfahrung gesammelt hat. Bei Mingers & Kreuzer erhalten Sie diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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