Die Stolper- und Sturzgefahr durch hohe Schuhe ist sehr hoch, vor allem wenn Fußmatten oder offene Pflastersteine lauern. OLG Hamm entscheidet gegen Schadenersatzanspruch für Damen. — Bei uns gibt es mehr zum Fall, auch ohne Stolpergefahr!
Was zugrunde liegt: Eine Frau brach sich den Fuß, da sie in einer Gummilochmatte des Stadttheaters von Marl hängen geblieben und daraufhin gestürzt war. Ihre Klage umfasste dabei ein Schmerzensgeld i.H.v. 200 Euro und knapp 400 Euro Schadenersatz. Denn durch den Bruch konnte sie weder arbeiten, noch Sport treiben.
Was das Gericht sagt: Mit der Klage der Frau auf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt basierend, stellte die Frau Schadenersatzanspruch. Die Stolperfalle wurde vom Richter am OLG Hamm aber weniger als Stolperstein gesehen, denn als Meilenstein.
Mit vermeintliche Gefahr durch die Gummilochmatte sei für Theaterbesucher erkennbar und damit auch beherrschbar gewesen. Die Pflicht von High Heel-Liebhaberinnen läge darin sich angemessen zu verhalten, wenn etwaige Stolperfallen erkennbar sind.
Eine allgemeine Gefahrenerhöhung, wenn Frauen hohe Schuhe bzw. Schuhe mit hohem und schmalem Absatz tragen, verpflichte modebewusste Damen zu einer angemessenen Aufmerksamkeit — vor allem für mögliche Stolpergefahren auf dem Boden.
Blick senken und Obacht! Damen auf hohem Absatz sind also auch nach richterlicher Beurteilung für die Vermeidung erkennbarer Stolperfallen verantwortlich, was eine Klage auf Schadenersatzanspruch nichtig macht.
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