Bild: diamant24 / Shutterstock.com
Geht es um die Diesel-Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge in Deutschland, hüllt man sich bei VW in Schweigen. Lediglich zum Modell Amarok gab der Wolfsburger Automobilhersteller konkrete Zahlen heraus. So sollen circa 80 Prozent der 8500 Modelle des Pick-ups in die Werkstatt gebracht worden sein. Die Fahrer des VW Amarok waren im Januar die ersten, die hierzulande im Rahmen der Diesel-Umrüstung benachrichtigt wurden. Doch wie sieht es mit den Millionen anderen Fahrzeugen aus? Wie ist die aktuelle Rechtslage? Wie sind die Entwicklungen in den USA?
Wie die „Bild“ berichtet, nennt VW keine Zahlen in Bezug auf andere Modelle. So sei „eine allgemeine Aussage zum aktuellen Stand der abgearbeiteten Fahrzeuge“ nicht möglich. Das läge unter anderem an den unterschiedlichen Freigabeterminen durch das KBA sowie den verschiedenen Fahrzeugvolumina. Erste Politiker fordern deshalb, dass eine solche Vertuschungs-Strategie ein Ende haben müsse.
In der Tat ist die Vorgehensweise im Skandal um manipulierte Software mehr als fraglich. Gerade in Hinblick auf die Diesel-Umrüstung kam und kommt es zu erheblichen Verzögerungen. Das KBA hatte mehrfach vorgestellte Pläne nicht genehmigt. Zu hoch seien die Risiken etwaiger Folgeschäden. Solche können auch jetzt noch nicht ausgeschlossen werden. Experten warnen weiter davor, dass gerade bei bestimmten Modellen mit erhöhtem Spritverbrauch und Leistungseinbußen des Motors zu rechnen ist.
Dass man sich in Wolfsburg mal wieder erfreut über die Umrüstungsmaßnahmen zeigt, zugleich aber keine Zahlen offenlegen will, ist durchaus bemerkenswert. Diese Ambivalenz ist uns im Zuge der Aufarbeitung des Skandals nicht nur einmal begegnet. Inzwischen scheint es auch so, als dass man sich in den USA auf ein milliardenschweres Paket zur Entschädigung der betroffenen Kunden geeinigt hat. Auf eine Stellungnahme zur offensichtlichen Ungleichbehandlung deutscher und amerikanischer Kunden wartet man weiter vergeblich.
Auch wenn die Diesel-Umrüstung im Gange ist, haben Betroffene weiter mit den Folgen des Skandals zu kämpfen. Gerade ein möglicher Wiederverkaufswert des Fahrzeugs ist deutlich gesunken – die Juristen sprechen von einem merkantilen Minderwert. Dieser ist definitiv ein Schaden und sollte auch als ein solcher behandelt werden. Darüber hinaus halten die Wagen unter keinen Umständen ihre ursprünglichen Versprechen eines klimafreundlichen Kraftfahrzeugs ein. Das sehen inzwischen auch die Gerichte so und haben unsere Rechtsauffassung in verschiedenen erstinstanzlichen Urteilen bestätigt. Deshalb sollten Betroffene nicht zögern und eigene Ansprüche geltend machen. In der Konsequenz kommt ein Rücktritt sowie Schadensersatz in Frage.
Bleiben Sie also nicht auf Ihrem Schaden sitzen. Welche Rechte für Sie genau in Fragen kommen, klären wir für Sie vorab in einem kostenlosen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns dafür einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik sowie auf unserem You-Tube-Kanal.
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