Der Wintereinbruch führt zu einem erhöhten Risiko bei Unfällen. Vor allem Schnee, Glätte und Eis bereiten Autofahrern Schwierigkeiten. So können Unfälle manchmal unvermeidlich sein. Sollten Sie einmal unverschuldet in einen solchen geraten sein, stellt sich regelmäßig die Frage, wann ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen aus anwaltlicher Sicht erläutern, in welchen Fällen eine solche Möglichkeit besteht. Dabei müssen einige Besonderheiten beachtet werden.
Wie sieht der Anspruch auf einen Mietwagen eigentlich im Detail aus?
Für die Zeit, in der Sie einen Ersatzwagen benötigen, kommt die Versicherung des Unfallgegners auf. Eine solche Verpflichtung besteht aber nicht immer. Vielmehr können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug des Geschädigten wirklich fahruntüchtig ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn das eigene Auto zur Reparatur in eine Werkstatt gegeben werden muss. Bei Inanspruchnahme eines Sachverständigen kann auch für diesen Zeitraum ein Anspruch bestehen. Länger als eine Woche sollte dabei aber nicht verwendet werden.
Gleiches gilt auch dann, wenn man sich nach der Erstellung eines etwaigen Gutachtens ein bis zwei Tage Zeit nehmen will, um Überlegungen hinsichtlich einer Neuanschaffung respektive Reparatur anzustellen. Schließlich haben Sie ein in Frage stehendes Recht vor allem während der Reparaturzeit selbst. Sämtliche Kosten übernimmt natürlich die Versicherung. Sollte diese sich jedoch einmal weigern beziehungsweise nicht zahlungsbereit sein, würde sich in aller Regel der entsprechende Händler bei Ihnen melden. Ein anderes Problem kann sich hinsichtlich der Kosten für die Reparatur ergeben. Nicht selten kommt es vor, dass die Übernahme der Kosten durch die Versicherung einige Wochen dauern kann. In solchen Fällen trifft die Geschädigten unter Umständen eine Vorleistungspflicht. Weil die Kosten sehr hoch sein können, kommt es unserer Erfahrung nach immer wieder zu Streitigkeiten. Deshalb ist anwaltlicher Rat hier unerlässlich.
Welchen Mietwagen darf man wählen und zu welchem Preis?
Wie teuer ein Mietwagen im Endeffekt sein darf, ist äußert umstritten und durch die Gerichte bis dato nicht abschließend geklärt. Deshalb empfehlen wir, die Preise bei verschiedenen Anbietern zu vergleichen und im Zweifel eher den kostengünstigeren Wagen zu nehmen. Dabei sollte die Entscheidung nach vernünftigen Maßstäben getroffen werden und verhältnismäßig sein. Das heißt aber nicht, dass man auf irgendetwas verzichten muss. Im Ergebnis kann also ein vergleichbares Modell gewählt werden, auch wenn es sich hierbei um ein Luxusauto handelt.
Ganz auf einen Mietwagen verzichten sollte man dann, wenn man den Wagen sonst kaum nutzt-also unter zwanzig Kilometer pro Tag fährt. Grund dafür ist, dass unter Umständen Taxikosten hier billiger sein können und so ein möglicher Streit mit der Versicherung vermieden wird. Etwas anderes gilt aber, wenn man auf die Verfügbarkeit des Autos angewiesen ist-zum Beispiel bei Krankheiten oder Bereitschaftsdiensten. Schließlich kann auch ein finanzieller Aspekt eine Rolle spielen. Sollte man auf ein Auto nicht angewiesen sein, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall. Dieser kann je nach Modell zwischen circa 20 und 170 Euro pro Tag betragen.
Fazit!
Der anwaltliche Kontakt nach einem Unfall ist nach unserer praktischen Erfahrung sehr wertvoll. Häufig ist es Betroffenen nicht möglich, die ganze Lage zu überblicken und alle wichtigen Aspekte zu bedenken. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass eine Lösung bei einmal aufgetretenen Problemen mit der Versicherung schwierig werden kann. Diese bewegen sich nicht selten erst bei Drohungen mit einer Klage durch einen Anwalt. Deshalb steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer bei Fragen rund um das Verkehrsrecht als kompetenter Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen auch zu anderen Rechtsgebieten sowie täglichen News finden Sie auf unserer Homepage.
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