Vom Landgericht Frankfurt am Main wurde gegen die ING-DiBa ein entscheidendes Urteil zu Gunsten von Darlehensnehmern gefällt. Zwei Kläger hatten aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihre Darlehen widerrufen.
Da die ING-DiBa den Widerruf zunächst nicht akzeptiert hat, wurde von beiden Klägern bei dem Landgericht Frankfurt Klage erhoben. Die Darlehensnehmer waren der Meinung, dass die Darlehen mit der Bank gültig widerrufen wurden und somit keine Leistungen mehr hieraus verlangt werden können. Das Landgericht hat nun mit der Klage der ING-DiBa die Kosten auferlegt.
Das Landgericht Frankfurt stellt mit dem Urteil zutreffend darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung bezüglich des Fristbeginns fehlerhaft war, da die Formulierung nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht. Laut der Belehrung soll die Frist frühestens mit dem Tag des Einganges des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG beginnen. Da die ING-DiBa mit der Formulierung von der gültigen Musterbelehrung abgewichen ist, kann sich die ING-DiBa nicht auf Schutzwirkung berufen.
Viele Darlehensnehmer dürften mit dem Urteil aufgrund der bisherigen Haltung des Landgerichts neue Zuversicht gewinnen, zumal auch vom OLG Frankfurt mit seinen neuesten Urteile die stereotype Argumentation der Banken entkräftet wurde. Einige Banken haben in sämtlichen Verfahren Vertrauensschutz für sich reklamiert, obwohl auch der BGH schon längst entschieden hat, dass Kreditinstitute ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht beanspruchen können, weil die Situation von Ihnen selbst herbeigeführt wurde, da diese den Darlehensnehmern keine gültige Widerrufsbelehrung erteilt haben.
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