Die Zeit rennt: Schon in im Juni 2016 könnte der Widerruf von Darlehen, welches zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, unmöglich sein. Die Bundesregierung plant offenbar eine Gesetzesänderung, die von der Bankenlobby sicher begrüßt wird.
Aufgrund dieser Entwicklung sollten Sie jetzt schnell handeln, wenn Sie Ihr Darlehen noch widerrufen möchten. Denn es ist davon auszugehen, dass die Banken bei einem Widerruf auf Zeit spielen werden.
Für einen erfolgreichen Widerruf vom Darlehen ist nach wie vor erforderlich, dass die Bank bei dem Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Der Darlehensvertrag kann dann auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung dabei anfällt. Der Verbraucher kann dann zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umschulden. Abhängig von der Darlehenshöhe kann die Zinsersparnis im fünfstelligen Bereich liegen.
Jedoch ist damit zu rechnen, dass Ihre Bank den Widerruf nicht ohne weiteres akzeptieren wird. Diverse Gerichte haben jedoch bereits verbraucherfreundliche Urteile ausgesprochen. Im Grunde ist der Widerruf vom Darlehen immer dann gültig, wenn von der Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Eine Verwirkung des Widerrufsrechts wird von vielen Gerichten nicht anerkannt. Das OLG Frankfurt entschied beispielsweise mit einem Urteil vom 26. August 2015, dass die Bank sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, wenn sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Das Urteil vom OLG ist wegweisend und entkräftet die Banken bei Ihrer Argumentation. Die Kreditinstitute werfen Ihren Kunden häufig treuwidriges Verhalten vor. Jedoch liegt der Fehler eindeutig bei den Banken, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Der Fehler lässt sich nicht auf den Verbraucher abwälzen, da die Banken ausreichend Zeit hatten, die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu korrigieren.
Wir sehen deshalb nach wie vor gute Chancen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf, wenn die Voraussetzungen wirklich vorliegen. Um das zu prüfen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
Nähere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]