Bild: Snegurka / shutterstock.com
Für viele gilt die Glühwein-Tasse als ein Souvenir vom Weihnachtsmarkt. Vor allem Sammler nehmen sich jährlich eine Tasse mit nach Hause. Doch darf man das überhaupt oder begeht man sogar Diebstahl, wenn man die Tasse einsteckt?
Nach dem Gesetz hat man die Tasse nicht käuflich erworben, nur weil man ein Pfand für sie zahlen muss. Das Pfand dient eigentlich dazu, dass die Tasse wieder unbeschadet am Glühweinstand ankommt. Wer die Tasse also mitnimmt, begeht rechtlich gesehen Diebstahl. Somit ist das mitnehmen eigentlich verboten!
Trotzdem ist die Mitnahme der Tassen von den Betreibern der Weihnachtsmärkte oft erlaubt und sogar gewünscht! Hinzu kommt noch, dass man die Glühwein-Tassen käuflich an den Ständen erwerben kann.
Vor allem für Sammler ist das Mitnehmen der Weihnachtsmarkt-Tassen reizvoll. In Köln werden beispielsweise jährlich Tassen mit neuen Motiven hergestellt. Für die Weihnachtsmärkte sind die Tassen Aushängeschilder, daher stört es sie auch nicht, wenn sie in den Schränken der Besucher landen, anstatt im Lager.
Auch wenn es rechtlich gesehen eine Straftat ist, die Tassen einzustecken, wird es von fast allen Weihnachtsmarkt-Betreibern erlaubt und ist teilweise sogar erwünscht! Diesbezüglich lassen die Betreiber auch jährlich neue Tassen herstellen.
Wer sich jedoch unsicher ist und nicht einfach die Glühwein-Tassen mitnehmen möchte, kann sich an der Theke danach erkundigen, ob er die Tassen auch kaufen kann. Somit ist man auf der sicheren Seite und kann auch die letzten Zweifel beseitigen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem oder andere Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell zu Ihrem Fall. Wir bieten außerdem eine kostenlose Ersteinschätzung an! Telefonisch sind wir unter 02462 / 8081 erreichbar.
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