Bild: Wit Olszewski / shutterstock.com
Bitcoins sind unter Anlegern längst zum Trend geworden. Kryptowährungen wie diese sowie Ripple oder Ether sind Resultate aus Rechenvorgängen und komplexen Verschlüsselungsalgorithmen, die von den Anwendern selbst erzeugt wurden.
Doch die virtuellen Währungen sind nicht jedem geheuer. Vielfach stellt sich die Frage, ob Bitcoins & Co. überhaupt gesetzlich risikofrei sind — Kryptowährung illegal? Dieser Frage widmen wir uns für Sie und werfen einen rechtlichen Blick auf die Virtuellen Währungen.
Hinter Kryptowährungen steht vor allem eines: Die Unabhängigkeit vom klassischen Bankensystem. Bis zur Erzeugung von Bitcoins & Co. galt nur das Zahlungsmittel als „echt“, dass von meist staatsbanklicher Instanz in Umlauf gebracht und vervielfältigt wurde. Virtuelle Währungen wie Bitcoins werden dezentralisiert erzeugt und unterstehen nicht der Kontrolle einer Staatsbank. Die Einflussnahme Einzelner ist hier durch die Erzeugung und Kontrolle einer Gesamtheit ausgeschaltet. Eine weltweite Gemeinschaft von Nutzern stellt hier sicher, dass der Währungstausch und jede Transaktion archiviert und publik gemacht wird.
Zur Schaffung einer neuen Einheit von Bitcoins u.a. muss ein mehrfach verschlüsselter Code entschlüsselt werden. Durch die sozusagen „passwortgeschützte“ Währung künstlich knapp zu halten und Inflation zu verhindern, wird beim Erreichen einer bestimmten Anzahl von Währungseinheiten ein komplexerer Code erzeugt.
Speziell eingerichtete Miningfarmen erzeugen stetig neue Codes, nehmen Transaktionen in das Nutzernetzwerk auf und prüfen sie auf Korrektheit sind Farmen mit einer Vielzahl von Rechnern, die lediglich zum Mining („Bergbau“) verwendet werden.
Auch Bitcoins & Co. als Kryptowährung unterliegen dem freien Markt. Das bedeutet es gibt auch für virtuelles Geld Plattformen, die mit den unterschiedlichsten Zahlungsmitteln handeln. Den Kauf der Kryptowährung ermöglicht die entsprechende Zahlungsstelle, das sog. „Wallet“. Dadurch werden Sie berechtigt netzwerkintern über Beträge zu verfügen. In der Regel sind Bitcoins, Ethereum (kurz: Ether) und anderes digitales Geld durch Wechseln zu erstehen. Die Bezahlung erfolgt hier mittels SEPA, Giropay oder Sofortüberweisung eines gewissen Betrages, um den entsprechenden Gegenwert an Kryptowährung zu erhalten.
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Zunächst ist die Kryptowährung an sich, ob Bitcoin, Dash oder Ether, zivilrechtlich keine Sache und ferner kein Recht, sondern ein fälschungssicherer elektronisch übermittelbarer Datensatz mit Codierung. Durch verschiedene Beteiligungsnetzwerke werden ihr verschiedene Werte zugemessen. Zivilrechtlich ist eine Kategorisierung schon einmal schwierig.
Unklar ist aktuell auch nach welchen rechtlichen Regeln die Währungseinheiten gehandelt und übertragen werden. Auch im Falle eines Hackerangriffs oder Identitätsdiebstahls bspw. ist es rechtlich undefiniert, wie hier eine Rückabwicklung stattfinden könnte. Werden Coins und Einheiten gegen Leistungen eingetauscht, bestehen allerdings Vertragsrechte wie offline.
Obwohl rechtlich nicht klar ist, was Bitcoins & Co. sind, wissen wir allerdings, was sie nicht sind: Kryptowährungen sind weder gesetzliche Zahlungsmittel, noch Wertpapiere (trotz elektronischer Übertragung). Sie sind auch kein “E-Geld“, da sie keinen offiziellen Herausgeber haben, sondern durch das Mining an Rechnern entstehen.
Virteulle Währung als sichere Geldanlage?
Grundsätzlich kann man Bitcoins & Co. als sichere Geldanlage ausschließen. Vor allem durch die — ebenso wie bei jeder anderen Währung — schwankenden Wechselkurse. Ferner haben Nutzer keine rechtliche Absicherung oder Ansprüche, kommt es zu gravierenden Sicherheitslücken oder etwa einem vollständigen Zusammenbruch des Marktes. Hinsichtlich der rechtlichen Unklarheit über Kategorisierung und Strafbarkeit von Kryptowährungen bleibt auch das Investment in Bitcoins, Dash oder Pivx sehr unsicher.
Zusammenfassend lässt sich nun also festhalten, dass Kryptowährungen wie Bitcoins grundsätzlich erlaubt sind. Die Ausgabe einer virtuellen Währung ist nicht verboten. Auch der Besitz, privater Kauf oder Verkauf zu Investitionszwecken ist legal. Auch die Erzeugung durch das Mining ist nicht verboten.
Ganz unkontrolliert von den Finanzregulatoren sind auch Kryptowährungen nicht, wenn auch die gänzliche rechtliche Einordnung derzeit schwerfällt.
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