Bild: Shanti Hesse / shutterstock.com
Gute Nachrichten für Autobesitzer, die ihren VW auf Kredit gekauft haben! Das Landgericht Arnsberg hat als erstes deutsches Gericht den Widerruf von Kfz-Darlehen bewilligt. Somit kann der Käufer seinen VW Diesel zurückgeben. Zudem kommen keine weiteren Zinsen oder Tilgungszahlungen auf ihn zu. Mehr zu diesem Urteil finden Sie im Folgenden.
Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf zufolge sind die Mehrheit der deutschen Autokredite fehlerhaft und somit noch Jahre nach Abschluss widerrufbar. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu zu laufen. Häufiger Fehler ist das Fehlen vollständige Angaben zur Aufsichtsbehörde und zum Vorgehen bei Kündigung in den Finanzierungen der VW Bank.
Zudem sollten Sie wissen, dass die von den Herstellern manipulierten Fahrzeuge viel an Wert verloren haben. Die Restwerte für Diesel liegen in vielen Fällen bis zu einem Drittel unter Vergleichswerten vor der Abgas-Affäre. Als Kunde bleiben Sie auf diesen Verlusten sitzen, da Hersteller wie Volkswagen außer einem umstrittenen Software-Update keinerlei Wiedergutmachung bieten.
Über den Widerruf des Kfz-Darlehens aber haben Sie die Möglichkeit den Kauf des Autos aufzuheben. Das liegt daran, dass es sich bei Kredit und Autokauf um ein verbundenes Geschäft handelt. Wird ein Teil rückabgewickelt, so ist auch der andere Teil des Geschäfts betroffen.
Der Widerruf des Autokredits ist nicht nur auf auf Diesel- oder VW-Fahrzeuge begrenzt. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Wichtig ist nur, dass ein fehlerhafter Kredit- oder Leasingvertrag verwendet wurde, um das Auto zu erwerben.
Das Urteil des Landgerichts Arnsberg ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl VW, als auch die Kläger noch in Berufung gehen können. Den Klägern steht der Weg deswegen offen, weil seine Anwälte die zu zahlende Nutzungsentschädigung für nicht gerechtfertigt halten.
Es werden weitere ähnliche Urteile erwartet – also werden Sie aktiv und lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung jetzt prüfen!
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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