Bild: Zodar / shutterstock.com
Silvester gilt bei vielen als große Partynacht, doch kaum einer bedenkt die rechtliche Seite der Feierlichkeiten. Auch in dieser Nacht gilt die Nachtruhe und auch die Frage nach der Haftung im Falle eines Unfalls, muss geklärt werden.
Grundsätzlich haftet jede erwachsene Person für den Schaden, den erst selbst verursacht hat. Falls jedoch ein Kind beteiligt ist, gestaltet sich die Angelegenheit schon etwas komplizierter.
Laut BGB müssen die Eltern einer verursachenden minderjährigen Person in die Verantwortung genommen werden, dies gilt auch für einen möglichen Schaden durch Knaller, Raketen, Böller und Co.
Hier sollte man allerdings nochmals differenzieren. Kinder unter sieben Jahren haftet in keinem Fall für den eigen verursachten Schaden. Zwischen acht und achtzehn Jahren könnte dies allerdings unter Umständen der Fall sein. Dort ist meist eine individuelle Klärung des Sachverhaltes nötig. Falls das Kind jedoch die nötige Einsicht besitzt, wird es in der Regel auch für den Schaden persönlich haften müssen.
Die geregelte Nachtruhe liegt in Deutschland bei 22 Uhr und gilt ebenfalls an Silvester. Daher könnten sich genervte Nachbarn auch in dieser Nacht bei den zuständigen Behörden melden.
In der Praxis sieht dies natürlich anders aus. Die Polizei nimmt die Anrufe an Silvester meist eher weniger ernst, als an gewöhnlichen Tagen. Wenn die Party allerdings bis in die Morgenstunden andauert, wird die Polizei dann auch eingreifen müssen.
Trotz der Kulanz der Behörden sollte Rücksicht genommen werden und eine Partyplanung offen mit umliegenden Nachbarn kommuniziert werden. So wird unliebsamer Streit vermieden und alle Beteiligten können ohne weitere Störungen in das neue Jahre feiern.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Bei weiteren Fragen zum Thema “Silvester”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.