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Laut Statistiken fahren ca. 45 Prozent der Deutschen per Auto in den Urlaub. Wie es hier um mögliche Bußgelder steht und wann Sie unter Umständen sogar Ihr Auto verlieren würden, erfahren Sie nun bei uns!
Tendenziell liegen die Bußgelder im Ausland deutlich über denen aus Deutschland. In Frankreich zahlt man beispielsweise mindestens 135 Euro statt 35 Euro in Deutschland für 20 km/h über Geschwindigkeitsbegrenzung. In Italien sind es sogar 170 Euro.
Auch beim Thema „Handy am Steuer“ gibt es große Unterschiede. Während in Deutschland 60 Euro fällig werden, sind es in Griechenland schon 100 Euro, in Dänemark sogar 200 Euro.
Derartige Strafen können auch dann vollstreckt werden, wenn man sich bereits wieder in Deutschland befindet. Dies allerdings erst ab einer Grenze von 70 Euro, die sich auch aus mehreren kleinen Verstößen zusammensetzen können. Eine Ausnahme: Österreich, hier liegt die Grenze nur bei 25 Euro.
Derartige Angelegenheiten landen beim Bundesamt für Justiz, dass das Ersuchen des entsprechenden Landes prüft und dann an den Halter weiterleitet. Wenn dieser innerhalb der nächsten 14 Tage keine Stellung abgibt, ist der Bescheid rechtskräftig.
Anschließend sollten die angefallenen Gebühren beglichen werden, andernfalls wird notfalls per Gerichtsvollzieher vollstreckt.
Dies gilt übrigens nicht für Nicht-EU-Länder. Hier existiert kein entsprechendes Abkommen, dass die Länder dazu berechtigt.
Grundsätzlich kann ein Widerspruch eingelegt werden, daraufhin prüft das zuständige Amtsgericht den Fall. Besonders sinnvoll ist ein Einspruch, wenn das Land in Zukunft nochmals besucht werden soll. Grund dafür ist die Tatsache, dass das Bußgeld, wenn nicht gezahlt wurde, auch auf offener Straße eingezogen werden kann. Im Notfall darf sogar das Auto eingezogen werden.
Wenn der Bußgeldbescheid nicht den benötigten Formalitäten entspricht, sollte ebenfalls Einspruch eingelegt werden. Denn in einem solchen Fall darf in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Nein! Lediglich Bußgelder dürfen international vollstreckt werden. Punkte in Flensburg und zeitliche Fahrverbote können nur aufgrund Vergehen auf deutschen Straßen verhängt werden.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Bußgelder im Ausland”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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