Bild: Arts Illustrated Studios/ shutter stock.com
Die Frage, die sich jeder Auszubildende stellt: Wielange darf ich täglich arbeiten? Wieviele Überstunden sind nur zulässig? Wir haben die Antworten.
Je länger man auf der Arbeit bleibt und je härter man arbeitet, desto beliebter macht man sich beim Chef. Zum einen will man nicht pünktlich Feierabend machen, während die anderen Kollegen noch viel Arbeit vor sich haben. Zum anderen will man eine positive Beurteilung oder Empfehlung vom Arbeitgeber, um nach der Ausbildung übernommen zu werden. Viele Auszubildende machen häufig deswegen freiwillig Überstunden.
Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift zu Überstunden gibt, müssen diese nicht regelmäßig hingenommen werden. Ein Auszubildender ist schließlich keine günstige Aushilfskraft, sondern ein Lehrling, der den Beruf erlernen will.
Sollte ein Arbeitgeber zu viele Überstunden vom Azubi fordern, hat dieser zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und gegebenenfalls auf die gesetzlichen Vorgaben – abhängig vom Alter des Auszubildenden – hinzuweisen. Hier kann auch die Hilfe des Betriebsrats angefordert werden. Droht der Konflikt zu eskalieren oder wird dem Ausbilder mit einer Kündigung des Ausbildungsvertrags gedroht, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Grundsätzlich muss zwischen volljährigen und minderjährigen Auszubildenden unterschieden werden, da letztere einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen.
Über 18-Jährige dürfen laut Gesetz höchstens 48 Stunden die Woche arbeiten, somit je acht Stunden täglich montags bis samstags. Eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag ist laut Arbeitszeitgesetz zulässig, muss aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Dies ist nur in Form von Freizeit möglich. Ausnahmen gelten, wenn tarifvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
Unter 18-Jährige werden vom Jugendschutzgesetz erfasst. Minderjährige dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nur wenn die Arbeitszeit in der Woche entsprechend angepasst, also verkürzt, wird, darf an einzelnen Tagen der Azubi auch bis zu einer halben Stunde länger arbeiten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen noch einmal persönlich die rechtliche Lage für Azubis.
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