Bild: Andrey_Popov/ shutterstock.com
Vor zwei Jahren war der Aufschrei groß, als bekannt wurde, dass die deutsche Politikerin Petra Hinz ihren Lebenslauf gefälscht hatte. Weder ihre Angaben zum Abitur, noch zum Jurastudium, noch zur Berufserfahrung als Juristin entsprachen der Wahrheit. Nach einem Geständnis legte sie daraufhin ihr Abgeordnetenmandat nieder.
Wir fragen uns: wie gravierend ist es tatsächlich im Lebenslauf zu lügen? Welche Konsequenzen drohen?
Über eine Tatsache brauchen wir nicht zu streiten: jeder versucht natürlich bei der Bewerbung sich ins bestmögliche Licht zu rücken und alles aus seinem Lebenslauf herauszuholen, was geht.
Doch es gibt einen klaren Unterschied zwischen dem beschönigten Darstellen eigener Leistungen und schwerwiegenden Falschangaben nie erreichter Qualifikationen oder nie gesammelter Erfahrungen, die für den Job relevant sind. Ob man gar nicht über die betreffenden Qualifikation verfügt oder ob lediglich bei der Abschlussnote und der Ausbildungsstätte gelogen wurde, entscheidet ebenfalls über die Konsequenzen, mit denen Hochstapler rechnen dürfen.
Dabei kommt es oft auf den Einzelfall an. Hierbei ist entscheidend, was die Qualifikation, über die im Lebenslauf gelogen wird, für das bestehende Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei stellen sich Fragen, wie: hatte der Arbeitnehmer Zugriff auf sensible Informationen? Hatte er angeblich einen bestimmten akademischer Titel, durch den er ein höheres Gehalt einnahm? Hatte er die Möglichkeit, als falscher Arzt oder Fahrzeugführer Leben in Gefahr zu bringen?
Wenn Sie Glück haben, kommen Sie bei arbeitsrechtlichen Konsequenzen nur mit einer Abmahnung davon. Möglich ist auch, dass Sie Honorare oder Gehälter zurückzahlen oder sogar Schadensersatz leisten müssen. In schweren Fällen kann aber eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung drohen.
Hat der Arbeitnehmer Zeugnisse oder Zertifikate gefälscht, hat er im Zweifel Urkundenfälschung begangen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Im schlimmsten Fall droht die Freiheitsstrafe.
Bei der Höhe der Strafe ist übrigens auch von Bedeutung, ob der Hochstapler enttarnt wurde oder ob er die Lügen selbst offengelegt hat.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen die drei größten Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts.
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